Einbürgerung

Gute Integration Voraussetzung für Schweizer Pass

Ausland
05.03.2011 13:57
Die Schweizer Regierung will künftig nur noch gut integrierte Ausländer einbürgern. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft muss nach den Worten von Justizministerin Simonetta Sommaruga "der letzte Schritt der Integration sein". Eine Niederlassungsbewilligung soll zur Voraussetzung für die Einbürgerung gemacht werden. Um diesen sogenannten C-Ausweis zu bekommen, müssen Ausländer in der Regel zehn Jahre ohne Unterbrechung in der Schweiz gelebt haben und eine gute Integration nachweisen.

Urheberin dieses Konzepts ist die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP), deren parlamentarische Initiative von den Kommissionen beider Kammern (National- und Ständerat) angenommen worden ist. Opposition dagegen macht die Linke, für die nicht der Ausweis, sondern die Aufenthaltsdauer entscheidend ist. Die Sozialdemokratische Partei bezeichnete die Voraussetzung der Niederlassungsbewilligung als "skandalös und nicht hinnehmbar".

Aufenthaltsdauer soll von zwölf auf acht Jahre gesenkt werden
Obwohl die SVP ihre Forderung erfüllt sieht, hat sie keine Freude am Revisionsentwurf. Um einen Anreiz für die rasche Integration zu schaffen, will die Regierung nämlich die für die Einbürgerung mindestens erforderliche Aufenthaltsdauer in der Schweiz von heute zwölf auf acht Jahre senken. Obwohl davon nur Ausländer profitieren sollen, die sich besonders schnell und problemlos integrieren, ist dies für die SVP inakzeptabel, wie sie in einer Stellungnahme schreibt. Die Hürden für die Einbürgerung würden damit nicht erhöht, sondern weiter gesenkt.

"Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen"
Sommaruga glaubt dennoch an die politischen Chancen der Vorlage. Das Parlament werde die Qualität des Entwurfs in der Beratung erkennen, zeigte sie sich am Freitag überzeugt. Sie setzt darauf, dank der klaren Anforderungen an die Integration eine Mehrheit zu finden.

Zu diesen gehört, dass Ausländer die Werte der Bundesverfassung respektieren und dies allenfalls auch schriftlich bezeugen müssen. Von vornherein ausgeschlossen ist damit, wer die Gleichstellung von Mann und Frau ablehnt oder zu politischem oder religiösem Extremismus neigt. Auch wer Zwangsverlöbnisse oder Zwangsehen organisiert oder eine zweifelhafte Zahlungsmoral an den Tag legt, beweist seine mangelhafte Integration.

Die "Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen" ist eine weitere Bedingung. Dies setzt für den Bundesrat beispielsweise regelmäßigen Kontakt zu Schweizerinnen und Schweizern voraus. Wer keine Landessprache beherrscht, nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen kann oder nicht wenigstens in der Schweiz eine Ausbildung absolviert, wird ebenfalls nicht eingebürgert.

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