Causa Guttenberg

Minister benutzte sechs Bundestags-Gutachten

Ausland
24.02.2011 19:27
Der deutsche Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat für seinen inzwischen aberkannten Doktortitel nach ersten Prüfungen auch mindestens sechs Gutachten aus dem Bundestag verwendet. Diese Zahl habe Bundestagspräsident Norbert Lammert am Donnerstag im Ältestenrat des Parlaments genannt, berichteten Teilnehmer.

In keinem Fall sei eine Genehmigung der Bundestagsverwaltung zur Veröffentlichung der Gutachten vorgelegen. Lammert habe die Übernahme der Texte in die Doktorarbeit als "deprimierend eindeutig" bezeichnet.

Guttenberg hatte am Mittwoch vor dem Bundestag erklärt, es seien "vier Ausarbeitungen" der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages "als Primärquelle in die Arbeit eingeflossen". Diese habe er ausdrücklich und transparent auch als Quellen genannt.

SPD fordert gründliche Untersuchung
Der Ältestenrat vertagte am Donnerstag eine Entscheidung über einen Antrag der SPD, die Nutzung des Wissenschaftlichen Dienstes durch den CSU-Politiker gründlich zu untersuchen. Nach dem Willen der SPD sollte Lammert (CDU) zudem prüfen, ob Guttenberg dabei gegen das Urheberrecht verstoßen und die Werke unerlaubt verwendet hat. Das Gremium vertagte die Entscheidung um drei Wochen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, sagte: "Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass die Koalition jetzt versucht, die Aufklärung der Affäre um die Doktorarbeit von Guttenberg auf die lange Bank zu schieben."

Universität prüft jetzt Täuschungsvorwurf
Die Universität Bayreuth hatte Guttenberg am Mittwochabend den Doktortitel aberkannt, weil er in seiner Doktorarbeit nicht ausreichend deutlich gemacht hatte, an welchen Stellen er Texte anderer Verfasser verwendete (Bericht in der Infobox). Der Minister hat Fehler eingeräumt, den von der Opposition erhobenen Vorwurf der bewussten Täuschung aber zurückgewiesen.

Mit der Aberkennung des Titels ist der Fall Guttenberg für die Universität aber noch nicht abgeschlossen. Es werde geprüft, ob der deutsche Verteidigungsminister die Promotionskommission mit seiner fehlerhaften Doktorarbeit getäuscht habe, sagte Präsident Rüdiger Bormann am Donnerstag. Dies sei Aufgabe der Kommission für die Selbstkontrolle der Wissenschaften, die sich weiter mit Konsequenzen aus dem Fall Guttenberg beschäftigten werde. Für die Entscheidung, Guttenberg den Doktortitel zu entziehen, habe ein möglicher Täuschungsvorsatz dagegen keine Rolle gespielt.

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