Bereits im Juli haben Ute S. und mehrere andere Golfspieler den Urlaub für Dezember auf der spanischen Insel gebucht. Sehr früh also und daher im Glauben, ein wirkliches Schnäppchen gemacht zu haben. Um 176 Euro wurde ein fünftägiger Aufenthalt im 5-Sterne-Hotel samt Verpflegung und Golfpaket, ohne Flug, auf einer Online-Reiseplattform angeboten.
Nach wenigen Tagen wurden den Urlaubern mitgeteilt, dass das Golfpaket doch nicht im Preis enthalten ist. "Das haben wir zur Kenntnis genommen und hat uns auch nicht weiter gestört, da der Preis ja wirklich sehr günstig war", so Ute S. Sie und die anderen Reisenden haben nach der schriftlichen Buchungsbestätigung den geforderten Betrag bezahlt. Und danach auch entsprechende Flüge bei einer Airline gebucht.
Erst sieben (!) Wochen später ist dem Veranstalter DERTOUR der angebliche Preisirrtum aufgefallen. Eine fehlerhafte Eingabe im Reservierungssystem sei schuld an dem viel zu günstigen Angebot gewesen. Jetzt hieß es plötzlich, dass nur das Golfpaket, nicht aber der Hotelaufenthalt preislich erfasst gewesen wäre. Die Reise kostet tatsächlich 2.450 Euro. Daher kann sie um die bezahlten 176 Euro nicht durchgeführt werden, nach dem Motto "Pech für die Urlauber aus Österreich". Die bleiben jetzt zusätzlich noch auf 100 Prozent Stornokosten für ihre Flüge sitzen, die sie nicht mehr brauchen.
DERTOUR schweigt bislang auf die Anfrage der Ombudsfrau dazu. Wir rätseln darob weiter, warum ein Reiseveranstalter Buchungen zunächst schriftlich bestätigt und erst nach sieben Wochen einen angeblichen Irrtum bemerkt. Während all dieser Zeit ist die Reise übrigens zum günstigen Preis online buchbar gewesen...
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