Lenker Kurt. Z. hatte sein Auto im Bereich des Veranstaltungszentrums Arena Nova in Wiener Neustadt geparkt - ohne zu ahnen, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt. Das hat sich erst herausgestellt, als die Besitzstörungsklage eines Rechtsanwaltes ins Haus flatterte.
Dem Juristen gehört der Parkplatz, und er fordert nun saftige 345,68 Euro von Herrn Z. Der ist empört: "Der Parkplatz ist weder abgesperrt, noch befindet sich dort ein entsprechendes Hinweisschild. Angeblich werden laufend Anzeigen gemacht!"
Herr Z. versuchte zunächst, die Sache telefonisch zu klären. Doch es folgte bloß ein weiteres Schreiben des Anwaltes. In diesem wird ihm geraten, nicht bei der für Ende November anberaumten Gerichtsverhandlung zu erscheinen. Das wäre angeblich die kostengünstigste Variante für ihn. Denn er, der Rechtsanwalt, würde dann bei Gericht einen sogenannten Versäumungsendbeschluss erwirken. Die Kosten für diesen in Höhe der 345,68 Euro könne Herr Z. gleich bezahlen, oder erst wenn der Beschluss zugestellt werde.
Der Anwalt, sprich Parkplatzbesitzer, warnt weiter: "Sollten Sie zur Verhandlung hingehen und bestreiten, würde der Termin als Streitverhandlung gewertet werden, und höhere Kosten würden für Sie entstehen."
Wäre der Herr Anwalt so ein edler Ritter, hätte er es doch bei einer Abmahnung belassen und schon längst entsprechende Schilder aufgestellt, oder?
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