„Krone“-Ombudsfrau

Störung im Stromnetz: Schaden bleibt Kunden

Ombudsfrau
25.11.2025 14:09

Nach einem Problem mit der Strom-Versorgung war der E-Herd einer Familie kaputt. Die Netzbetreiber haften hier meist nicht. Man sollte sensible Geräte immer abstecken oder mit einem Überspannungsschutz vorsorgen.

Immerhin 18 Jahre hat der E-Herd von Familie E. aus Niederösterreich einwandfrei funktioniert. Nach einem Problem im lokalen Stromnetz hat er seinen Dienst quittiert. Frau E. meldete den Schaden ihrer Haushaltsversicherung. Die bewilligte den Kauf eines neuen Geräts. Allerdings mit Zahlung eines Selbstbehaltes. Diesen Betrag wollte Frau E. vom Stromnetzbetreiber ersetzt haben, erhielt aber eine überraschende Antwort. Kunden seien selbst dafür verantwortlich, dass ihre Geräte im Fall einer Störung im Stromnetz abgesichert sind.

Ärger über Netzbetreiber
Die Niederösterreicherin ärgert das: „Mir geht es nicht nur um die 150 Euro. Aber in Zeiten der exorbitanten Strompreis- und Versorgungspreiserhöhungen, der unglaublich hohen Gewinne für Energieunternehmen, kann es doch nicht sein, dass man Bürger so abspeist und meint, man müsse selber schauen, dass Schäden im Fall von Überspannungen im Stromnetz nicht eintreten“.

Verbraucher haften selbst
Leider bestätigt die Regulierungsbehörde E-Control aber genau das. Die meisten Netzbetreiber würden in den Vertragsbedingungen eine Haftungseinschränkung vereinbaren. Eine Haftung bestehe in der Regel, nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Zuwiderhandeln. Es liege also im Verantwortungsbereich des Netzbenutzers, Vorkehrungen zu treffen, um Geräte zu schützen, z.B. mit einem Überspannungsschutz. Sensible Geräte sollte man überhaupt vom Netz trennen. Sogenannte Schaltungen seien nämlich übliche Vorgänge. Angekündigt werden können sie logischerweise nur bei Wartungen, etc. – bei Unwettern oder Leitungsschäden jedoch nicht.

Im Fall von Familie E. lag die Schaltung im lokalen Stromnetz außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers Netz Niederösterreich, wie dieser auf Anfrage der Ombudsfrau mitteilt. Die Übernahme des Selbstbehalts lehne man aus Gleichbehandlungsgründen daher weiter ab.

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