Verrückte Schlussphase
Einige Abänderungen seien "positiv zu werten", so Sausgruber, wie beim Mehrkindzuschlag, dem Alleinverdienerabsetzbetrag bei Pensionisten und der Familienbeihilfe. Doch insgesamt "sind die Abfederungen im Familienbereich noch immer unzureichend. Es wird daher die Verfassungsklage durch das Land erfolgen."
Die Klage beim Verfassungsgerichtshof werde eingebracht, sobald das entsprechende Gesetz kundgemacht ist, kündigte Sausgruber an.
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