Sozialleistungen

Deutschland will EU-Bürger bei Betrug aussperren

Ausland
27.08.2014 13:00
EU-Bürgern soll künftig bei Missbrauch von Sozialleistungen die Wiedereinreise nach Deutschland untersagt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das deutsche Kabinett am Mittwoch auf den Weg brachte. Wer die nationalen und europäischen Regeln zur Freizügigkeit missbraucht und falsche Voraussetzungen vortäuscht, dem soll "von Amts wegen" die Wiedereinreise untersagt werden können.

Bisher ist dies nur auf Antrag möglich, wenn die öffentliche Ordnung oder Sicherheit erheblich gefährdet ist. Das Einreiseverbot soll fünf Jahre nicht überschreiten. Darüber hinaus drohen Bürgern aus EU-Staaten bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe, wenn sie zur Beschaffung von Aufenthaltsbescheinigungen falsche oder unvollständige Angaben machen.

Unberechtigter Bezug von Kindergeld unterbunden
Mit dem Vorhaben soll auch der unberechtigte Bezug von Kindergeld unterbunden werden. Künftig muss ein Antragsteller für sich und das Kind die Steuer-Identifikationsnummern angeben. Ferner wird das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern zur Arbeitssuche befristet. Für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten soll es nur erteilt werden, wenn die begründete Aussicht auf eine Anstellung besteht.

Mit dem Gesetz will die deutsche Regierung in Berlin auch den Kommunen unter die Arme greifen, die wegen des Zuzugs von Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten hohe Kosten tragen müssen. So will sich der Bund in diesem Jahr mit zusätzlichen 25 Millionen Euro an den Kosten für Unterkunft und Heizung beteiligen. Die Kosten für Schutzimpfungen von Kindern aus EU-Mitgliedsstaaten mit ungeklärter Versicherung sollen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

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