Fußfessel widerrufen

Ex-Sturm-Präsident Kartnig wieder im Gefängnis

Sport
29.10.2014 15:45
Paukenschlag im Fall Hannes Kartnig: Der elektronische Hausarrest für den Ex-Sturm-Boss wurde am Mittwochnachmittag von den Justizbehörden widerrufen, er ist nun wieder in Haft.

Kartnig habe nun drei Tage Zeit, die Entscheidung mittels Beschwerde zu bekämpfen, sagte Brigadier Erich Huber-Günsthofer von der Vollzugsdirektion des Justizministeriums. Die Entscheidung sei von der Grazer Anstaltsleitung getroffen worden. Deren Vertreter hatten sich am Mittwoch zu diesbezüglichen Gesprächen in Wien befunden. Huber-Günsthofer zufolge habe Kartnig die Haftstrafe bereits angetreten.

Den Hausarrest mit elektronischer Überwachung für 15 Monate hatte Kartnig Mitte September angetreten. Der Ex-Sportfunktionär und Werbeunternehmer war wegen Steuerhinterziehung zu der Haft und einer Geldstrafe in der Höhe von 5,5 Millionen Euro verurteilt worden.

Opern- und Restaurantbesuch als Auslöser
Auslöser für den nunmehrigen Entzug der Möglichkeit der Fußfessel dürften ein Opernbesuch Kartnigs Mitte Oktober sowie ein Restaurantbesuch am Montag in Wien gewesen sein. In der Justiz hatten die "Ausflüge" von Kartnig für helle Empörung gesorgt - wir berichteten. "Was Herr Kartnig aufführt, versteht in der Öffentlichkeit niemand", erklärte etwa der Sprecher der Staatsanwälte, Gerhard Jarosch.

Hier lesen Sie, was man mit der Fußfessel machen darf - und was nicht.

Kartnig-Anwalt: "Mit zweierlei Maß gemessen"
Der Anwalt von Kartnig, Roland Kier, erklärte am Mittwoch laut Radio Steiermark, sein Mandant habe in Wien erst einen Termin bei ihm selbst gehabt, dann einen mit einem Geschäftspartner. Dies alles sei von den Behörden genehmigt gewesen. Kartnig habe ihm weiters gesagt, der Kunde habe dann noch etwas im Hotel essen wollen, "das war auch keine Geburtstagsfeier".

Bei Kartnig werde "mit zweierlei Maß gemessen. Wenn er die Grazer Herrengasse hinaufgeht, rufen schon zehn Leute bei der Justiz an und beschweren sich", so Kier. Das Wesen der Fußfessel sei es eben, dass man auch einer Arbeit nachgehen könne. Seiner Ansicht nach habe sich Kartnig im Rahmen des Erlaubten bewegt.

Betrugsprozess ab 12. November in Graz
Ab 12. November muss sich Kartnig am Straflandesgericht Graz wegen Betrugs verantworten. Der Prozess wegen des Vorwurfs, die Bundesliga und den Steirischen Fußballverband mit gefälschten Ticketabrechnungen betrogen zu haben, war vom Obersten Gerichtshof zum Teil aufgehoben worden. Die Neuauflage betrifft nicht nur Kartnig, sondern auch weitere Mitglieder der früheren Führungsriege des Vereins.

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(Bild: KMM)



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