Bei der Senkung der Klassenschülerzahlen werden nämlich „sprengelfremde“ Schüler ignoriert. In Österreich wird jede öffentliche Pflichtschule einem bestimmten Einzugsgebiet (Sprengel) zugeteilt. Dadurch soll eine möglichst gleichmäßige und planbare Zuweisung der schulpflichtigen Kinder erreicht werden. Festgesetzt wird der Sprengel von der jeweiligen Landesregierung. Für Privatschulen, allgemeinbildende höhere Schulen sowie für weiterführende Schulen gilt keine Sprengelzuteilung.
Schule mit 35 Schülern pro Klasse
Zwar bleibt die Gesamt-Schülerzahl trotz Sprengel gleich, eine größere Anzahl an „sprengelfremden“ Kindern kann einer Schule dabei aber auf den Kopf fallen: So hat laut ORF Oberösterreich die Polytechnische Schule in Leonding 98 „eigene“ Schüler, was bei einer Klassenschülerzahl von höchstens 25 vier Klassen ergäbe. Dazu kommen aber noch 44 „sprengelfremde“ Schüler, die noch untergebracht werden wollen. Dies ergäbe dann statt um die 25 Schüler pro Klasse auf einmal rechnerisch 35.
Schmied schiebt Schuld auf Oberösterreich
Im Unterrichtsministerium ortet man in Oberösterreich einen „Sonderfall“ und „Nachadjustierungsbedarf“. In anderen Bundesländern habe es derartige Probleme allerdings nicht gegeben, hieß es. Keinesfalls werde es aber Klassen mit 35 Schülern geben - dies sei gesetzlich gar nicht möglich, da die absolute Obergrenze bei 30 liege. Unterrichtsministerin Claudia Schmied sprach davon, dass die „Arbeitsbeziehungen“ mit Oberösterreich „verbessert“ werden müssten. Durch eine andere Sprengeleinteilung könnten die Probleme vermieden werden - so habe etwa Niederösterreich zuletzt die Sprengeleinteilung geändert.
Das Problem mit den „Sprengelfremden“ ist kein neues: Der Vorsitzende des Dachverbands der Elternvereine an den Pflichtschulen, Gerald Netzl, hatte schon im Juli vor dem Problem gewarnt. „Unterrichtsministerium, Landesschulrat und Direktor der betreffenden Schule sind aufgefordert, rasch Lösungen im Interesse der betroffenen Jugendlichen zu finden. Es darf nicht sein, dass auf dem Rücken junger Menschen ein Polit- bzw. Finanzstreit ausgetragen wird“, so Netzl. Wenn es ähnliche Fälle auch in anderen Sprengeln bzw. Bundesländern geben, sei eine bundeseinheitliche Lösung nötig.
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