Auf Grenzübergängen

Freie Fahrt wieder möglich, nur nicht für Anrainer

Kärnten
04.03.2017 16:57

Prompt haben die Behörden auf einen "Krone"-Bericht über wirre Regelungen an den kleinen Grenzübergängen zu Slowenien reagiert. Ab sofort dürfen wieder Autos passieren. Einziger Schönheitsfehler in der neuen Verordnung: Anrainer sind davon ausgenommen.

Nur Fußgänger, Radfahrer, Skifahrer und Reiter durften seit Wiedereinführung der Kontrollen den Grenzübergang Leifling passieren, woran sich aber kaum jemand hielt. Deshalb hat man die Verordnung überarbeitet, damit man künftig auch mit Autos sowie Klein-Lkw ohne zeitliches Limit den Grenzübergang befahren darf.

Bei den Übergängen Raunjak und Leifling ist der Behörde jedoch ein "Schnitzer" passiert. Denn laut Verordnung darf jeder die Grenze passieren, außer man ist ein Anrainer.

Bürgermeister Gerhard Visotschnig: "Das ist ein peinlicher Fehler! Aber ich werde mich Montag darum kümmern, dass dieser sofort korrigiert wird."

Für die Grenzübergänge Paulitschsattel sowie Seebergsattel wurde von der Landespolizeidirektion die zeitliche Einschränkung ebenfalls außer Kraft gesetzt. Die Verordnungen gelten bis 10. Mai. Bis zu diesem Zeitpunkt soll es noch Kontrollen an der Grenze zu Slowenien geben.

Hannes Wallner, Kärntner Krone

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