"Krone"-Ombudsfrau

Unfall „zu spät“ gemeldet: Kein Schadensersatz!

Ombudsfrau
09.09.2014 14:30
Ist das zu verstehen: Nach einem Autounfall lag eine junge Niederösterreicherin für eine Nacht zur Beobachtung im Spital. Weil sie erst nach der ärztlichen Versorgung Meldung bei der Polizei gemacht hat, verweigert die Donau Versicherung nun schlicht jede Zahlung aus der Kaskoversicherung für den Totalschaden.

Der Unfall passierte an einem Sonntagvormittag. Maria V. wollte einem Reh ausweichen, dabei überschlug sich ihr Wagen und landete in einem Feld. „Ein vorbeikommender Traktorfahrer hat sich um mich gekümmert, das Auto aus dem Feld geschleppt und meine Mutter verständigt“, schildert die junge Frau, die Glück im Unglück hatte. Nur eine Gehirnerschütterung wurde im Spital festgestellt, wo man Frau V. für eine Nacht zur Beobachtung behielt.

Sofort nach ihrer Entlassung am nächsten Morgen meldete sie den Unfall bei der Polizei und verständigte ihren Versicherungsmakler. Dieser sicherte den Restwert von 2500 € für den Totalschaden am Auto zu, da sie teilkaskoversichert ist.

Das böse Erwachen folgte: Die Donau Versicherung verweigert jegliche Zahlung, weil Frau V. den Schaden nicht „unverzüglich“ gemeldet hat. Vielleicht noch vor einer ärztlichen Versorgung? Frau V. weiß auch im Nachhinein nicht, was sie anders machen hätte sollen: „Ich konnte nach dem Unfall nicht einmal allein aufs Klo gehen, geschweige denn ein Telefon suchen. Ich wäre im Schock auch nicht auf die Idee gekommen.“ Aber die Mutter hätte die Polizei verständigen können, meint jedenfalls die Versicherung.

So einfach sollte sich die Versicherung nicht aus der Affäre ziehen können, findet Rechtsanwalt Georg Braunegg. Es sei fraglich, ob die Meldung binnen 24 Stunden nicht noch als unverzüglich gelte. Außerdem hat Frau V. weder in böser Absicht gehandelt, noch hat sich der Schaden durch die Meldung am nächsten Tag vergrößert! Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

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