"Marokkanerdiebe"

Ex-FPÖler Penz von Verhetzung freigesprochen

Österreich
17.02.2014 16:13
Die FPÖ-Plakate mit dem Slogan "Heimatliebe statt Marokkanerdiebe" hatten bei der Tiroler Gemeinderatswahl 2012 für Empörung gesorgt. Jetzt ist der Innsbrucker Hotelier August Penz, damals Spitzenkandidat der Freiheitlichen, am Innsbrucker Landesgericht vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen worden. Penz habe nicht den bedingten Vorsatz gehabt, das gesamte marokkanische Volk mit dem Slogan zu beleidigen, erklärte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Penz habe es demnach nicht für möglich gehalten oder sich damit abgefunden, dass durch den auf Plakaten affichierten Slogan die Marokkaner "in ihrer Gesamtheit" herabgesetzt werden könnten, meinte Richterin Heidemarie Paul. Der Hotelier habe zudem im Vorfeld "Bedenken" gegen das Aufhänger der Plakate geäußert. Daher sei der "bedingte Vorsatz nicht erfüllt". Der mittlerweile aus der FPÖ ausgetretene Unternehmer sei daher "im Zweifel" freizusprechen gewesen.

Richterin: "Objektiver Tatbestand der Verhetzung erfüllt"
Das objektive Tatbild der Verhetzung sei durch die Plakate jedoch erfüllt worden, betonte Paul zugleich. Der Slogan sei "sehr allgemein gehalten" gewesen und habe die Marokkaner daher in ihrer Menschenwürde verletzt und verächtlich gemacht.

Penz hatte zuvor in der Verhandlung beteuert, dass man mit dem Slogan lediglich die "Sicherheitsproblematik" mit der "dealenden Nordafrikaner-Szene in Innsbruck" thematisieren habe wollen. Das Ganze sei "vielleicht geschmacklich nicht ganz in Ordnung" gewesen und "überspitzt dargestellt" worden, er habe aber niemals das marokkanische Volk als Gesamtes verächtlich machen wollen. "Es war allen klar, dass ein August Penz einem ausländerfeindlichen Wahlkampf nie zugestimmt hätte", erklärte er.

Penz "vermutet" Kickl oder Strache hinter Slogan
Wer den Slogan kreiert habe, wisse er nicht, so Penz. Er habe aber "eine Vermutung". Entweder habe es sich um die zuständige Werbeagentur gehandelt, FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl oder Parteichef Heinz-Christian Strache.

Penz war Anfang Februar 2013 im Erstprozess zu einer Geldstrafe in der Höhe von 14.400 Euro, die Hälfte davon bedingt, verurteilt worden. Ende November hob das Oberlandesgericht Innsbruck das Urteil jedoch wegen Nichtigkeit auf und verwies es an die erste Instanz zurück. Das Oberlandesgericht stellte "wesentliche Mängel" in der Begründung des Urteils durch das Erstgericht fest.

Der Hotelier hatte stets betont, dass er die Plakate auf eigene Kosten sofort entfernen habe lassen. Zudem habe er sich beim marokkanischen Königshaus entschuldigt. Auf sein Mandat hatte Penz wenige Wochen nach der Wahl verzichtet und war später aus der FPÖ ausgetreten. Die Freiheitlichen hatten bei der Wahl am 15. April 2012 um 2,7 Prozentpunkte auf 7,7 Prozent zugelegt. Sie stellen drei der 40 Mandatare im Innsbrucker Gemeinderat.

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