Werkzeuge benutzt

Elf Jahre Haft für Prostituierten-Folterer

Österreich
22.08.2013 16:57
Jener 34-jährige Mann, der sich wegen Folterung mehrerer Prostituierter vor Gericht verantworten musste, ist am Donnerstag in Wiener Neustadt zu elf Jahren Haft und der Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung meldete Nichtigkeit und Beschwerde gegen die Einweisung an.

Der Mechaniker hatte laut Anklage im Vorjahr drei junge Geheimprostituierte aus dem Wiener Prater in sein Haus gelockt und dort stundenlang mit diversen Werkzeugen gequält. Die schwer verletzten Frauen setzte er dann bei einer Autobahnraststation aus. Die Opfer hätten Todesangst gehabt und heute noch psychische Probleme, sagte Staatsanwalt Erwin Blümel.

Angeklagter: "Grenzen überschritten"
Zu den auf Video aufgezeichneten Aussagen seiner Opfer - diese wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt - sagte der Mann am Donnerstag, er wolle sich bei den Frauen entschuldigen. Er stehe dazu, dass er "Grenzen überschritten" habe. "Es gibt nichts zu beschönigen oder abzuschwächen. Es war ein großer Fehler von mir", erklärte der 34-Jährige.

Staatsanwalt: "Kein Grund dafür, Belastendes zu erfinden"
Blümel verwies auf die weitgehende Übereinstimmung der Schilderungen der Opfer, auch wenn die Verteidigung deren Glaubwürdigkeit mit Hinweis auf Drogenabhängigkeiten erschüttern habe wollen. Es gebe keinen Grund, warum die Frauen unabhängig voneinander den 34-Jährigen belasten sollten. Der Angeklagte habe seine Opfer bewusst im Geheimprostituiertenmilieu gesucht - wohl in der Annahme, sie würden kaum zur Polizei laufen. Tatsächlich hatten die ersten beiden Opfer keine Anzeige erstattet.

50.000 Euro Schmerzensgeld für Opfer
Den drei Frauen wurden insgesamt knapp 50.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Gericht sei überzeugt, dass die Aussagen der Opfer über das von ihnen erlittene Martyrium stimmen und beim Angeklagten eine Erkrankung - in Form einer sexuellen Deviation - vorliegt, so Richter Gerald Grafl in der Urteilsbegründung. Mildernd habe sich der ordentliche Lebenswandel ausgewirkt (der Strafrahmen lag bei bis zu 15 Jahren).

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele