Regierungsklausur

Wenig Neues bei “Neuregelung” der Studiengebühren

Österreich
09.11.2012 13:22
Obwohl die Regierung bei den Studiengebühren eine Neuregelung versprochen hatte, bleibt ab Sommersemester 2013 fast alles beim Alten. Wie schon vor der Aufhebung der Regelung durch den Verfassungsgerichtshof im Juli 2011 bzw. den darauffolgenden autonomen Normen an den Unis müssen nicht berufstätige Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger zahlen. Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen allerdings bereits ab dem ersten Semester das Doppelte wie früher bezahlen.

Rund 15 Prozent aller Studierenden werden aufgrund der neuen alten Regelung wie schon zwischen 2009 und dem Wintersemester 2011/12 zur Kasse gebeten. Beitragspflichtig sind hier österreichische und EU-Studenten, die die vorgeschriebene Mindeststudienzeit um zwei Semester überschritten haben. Sie bezahlen wie bei der alten Regelung 363,36 Euro.

Ausgenommen sind trotz Überschreitung berufstätige Studenten, Studienbeihilfebezieher, Behinderte sowie (für den Zeitraum der entsprechenden Verhinderung) Kranke und Schwangere, Studenten auf Auslandssemestern sowie Studenten mit Kinderbetreuungspflichten.

Nicht-EU-Bürger zahlen das Doppelte
Bereits ab dem ersten Semester zahlen müssen Studierende aus Nicht-EU-Staaten. Für sie kostet das Semester in Österreich sogar das Doppelte wie vor der Aufhebung der Regelung, nämlich 726,72 Euro. Ausnahmen gibt es für Studenten aus Entwicklungsländern sowie Studenten, deren Heimat-Uni aufgrund eines Abkommens Österreichern ebenfalls die Gebühren erlässt. Außerdem können die Universitäten Studenten aus einer bestimmten Liste an Staaten die Gebühren rückerstatten.

Finanziell bringt diese Regelung den Unis laut Wissenschaftsministerium insgesamt 40 Millionen Euro pro Jahr - aufgrund der Verdoppelung der Gebühren für die Nicht-EU-Bürger um fünf Millionen mehr als zwischen 2009 und dem Wintersemester 2011/12.

Ausgebaut wird durch die Neuregelung auch die Studienförderung: Durch die Erhöhung der Freibeträge bei nichtselbstständigen Einkünften erhalten rund 20.000 Studienbeihilfe-Bezieher höhere Stipendien. Konkret steigt ihre Beihilfe um bis zu 155 Euro pro Studienjahr - Kostenpunkt: rund 2,5 Millionen Euro jährlich.

"Eine Regelung, die ohnehin schon gegolten hat"
Bundeskanzler Werner Faymann kann bei den Studiengebühren keinen Umfaller der SPÖ erkennen - es gebe keine neuen Studiengebühren, sondern eine Regelung, die ohnehin schon gegolten habe. Der Kanzler warb auch abermals für einen Ausbau der Ganztagsschule. Ob es, wie von der SPÖ gefordert, eine deutliche Erhöhung der Mittel geben wird, blieb vorerst offen. Faymann verwies darauf, dass man mit den Verhandlungen noch nicht ganz fertig sei.

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle gab sich noch vor Beginn der Regierungsklausur überzeugt, dass mit der Neuregelung der Studiengebühren Rechtssicherheit geschaffen werde. In Sachen Studienplatzbeschränkungen kündigte Töchterle Obergrenzen in stark nachgefragten Studien an. Zuletzt war von den Fächern Biologie, Pharmazie, Informatik, Wirtschaftswissenschaften und Architektur die Rede. Dass sich das Problem damit auf andere Studienrichtungen verlagern könnte, glaubt der Minister nicht. Die Universitätenkonferenz sei hier eingebunden gewesen, meinte er auf eine entsprechende Frage. Töchterle betonte auch, dass die Zahl der Professoren erhöht werde.

Rückwirkende Regelung für "autonome" Uni-Gebühren
Neben einer Neuregelung der Studiengebühren ab dem Sommersemester 2013 will die Regierung auch die von acht Universitäten im laufenden Wintersemester eingehobenen "autonomen" Studiengebühren sanieren. Die von den Unis erlassenen Verordnungen sollen rückwirkend mit 1. Juni 2012 als Gesetz beschlossen werden, hieß es aus dem Wissenschaftsministerium.

Grund dafür ist ein vom Verfassungsgerichtshof eingeleitetes Verordnungsprüfungsverfahren bezüglich der Satzung der Universität Wien. Diese hatte im abgelaufenen Wintersemester - so wie die Universitäten Innsbruck, Graz und Linz, die Wirtschaftsuniversität, die Technische Uni Graz, die Veterinärmedizinische Universität und das Mozarteum Salzburg - unter Berufung auf ihre Autonomie in dieser Frage ohne gesetzliche Grundlage Gebühren eingehoben. Der VfGH hatte dagegen Bedenken angemeldet.

Erstmals gemeinsamer Beschluss bei Studiengebühren
Mit der nunmehrigen Einigung in Sachen Studiengebühren betreten SPÖ und ÖVP übrigens Neuland. Noch nie haben sie gemeinsam eine Studiengebühren-Regelung beschlossen: Die erstmalige Einführung der Gebühren erfolgte 2001 unter Schwarz-Blau, von 2009 bis zum Wintersemester 2011/12 galt jenes Gesetz, das SPÖ, Grüne und FPÖ gegen den Willen der ÖVP durchsetzten.

Nötig geworden ist die Neuregelung der Studiengebühren durch die Aufhebung des von SPÖ, Grünen und FPÖ beschlossenen Gesetzes durch den VfGH. Dieses bezog sich bei der Frage der Gebührenpflicht auf die Zahl der Studienabschnitte eines Studiums - da es in der neuen Bachelor/Master-Struktur aber keine Studienabschnitte mehr gibt, sah der VfGH die Regelung als zu unklar an und hob sie im Juli 2011 auf. Die von ihm eingeräumte Reparaturfrist bis Februar 2012 ließ die Regierung verstreichen - worauf die Unis zu der "autonomen" Einhebung griffen.

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