Über zehn Jahre Haft

Schuldsprüche nach versuchter Entführung in Linz

Österreich
09.12.2011 21:58
Der Prozess nach der versuchten Entführung der Frau eines Linzer Bankdirektors im Mühlviertel hat am späten Freitagabend im Landesgericht Linz mit Schuldsprüchen geendet: Der 56-jährige deutsche Hauptangeklagte mit US-Wurzeln wurde zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, der mitbeschuldigte 33-jährige Spanier zu zehneinhalb Jahren. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Laut Anklage sollte die Bankiersgattin am 8. September des Vorjahres im Bad gefesselt werden, dort festgehalten und von ihrem Mann 300.000 bis 400.000 Euro Lösegeld gefordert werden. Doch der Entführungsversuch scheiterte an der Haustür der Frau.

An den drei Verhandlungstagen hatte der Deutsche erklärt, dass er aus Angst vor dem Vater des Spaniers - einem kolumbianischen Drogenboss - gehandelt habe. Letztendlich will er den Plan einer Entführung aber verworfen haben, so der 56-Jährige, der sich als Retter der Frau darstellte.

Spanier: "Wie in einem James-Bond-Film"
Der 33-Jährige wiederum bekannte sich von Verhandlungsbeginn an nicht schuldig. Er will mit der Sache gar nichts zu tun gehabt haben und fürchtet sich nach eigener Aussage vor dem Hauptangeklagten. "Das, was dieser Mann da behauptet, ist wie in einem James-Bond-Film", kommentierte der Spanier die Aussagen des mutmaßlichen deutschen Haupttäters.

Diesen sprachen die Geschworenen einstimmig des Verbrechens der versuchten erpresserischen Entführung schuldig. Der Spanier wurde mit 5:3 Stimmen schuldig gesprochen. Er brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus und schüttelte seinen Kopf. Als mildernd wertete die Richterin seine bisherige Unbescholtenheit und den Umstand, dass es nur beim Versuch geblieben sei. Der Deutsche wirkte deutlich gefasster. Auch in seinem Fall wurde der Versuch als mildernd gewertet sowie sein Tatsachengeständnis, als erschwerend mehrere Kapitalverbrechen in Amerika.

Staatsanwältin: "Abstruse Schilderungen"
Die Staatsanwältin hatte in ihrem Schlussplädoyer von "vielen Dingen, die nicht zusammenpassen", berichtet. Die Schilderungen des 56-jährigen Hauptangeklagten nannte sie "abstrus", sichergestellte DNA und Fingerabdrücke würden ihn und den anderen Beschuldigten belasten.

Der Verteidiger des Deutschen sprach dagegen von einem freiwilligen Rücktritt vom Versuch. Hätte er die Frau tatsächlich entführen wollen, "dann wäre er der dümmste Verbrecher der Welt". Der Versuch, die Bankiersgattin zu entführen, sei zwar schiefgegangen, von einem freiwilligen Rücktritt könne aber keine Rede sein, betonte die Staatsanwältin. Das angeklagte Delikt gehöre zu den schwersten im österreichischen Strafgesetzbuch.

Der Verteidiger des Spaniers wiederum erklärte, sein Mandant werde als unmittelbarer Täter geführt, es gebe aber keinerlei Beweise dafür. Er habe sich zwar sicher in einem Nahbereich des Tatorts aufgehalten. Die Frage sei jedoch, ob der 33-Jährige überhaupt einen Beitrag geleistet habe, und falls ja, welchen, erklärte der Anwalt.

Die Staatsanwältin gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab, beide Verteidiger meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Urteile sind somit noch nicht rechtskräftig.

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