Nicht rechtskräftig

Drei Schuldsprüche im Prozess um Neonazi-Störaktion

Oberösterreich
01.12.2010 18:52
In einem Geschworenenprozess um eine mutmaßliche Neonazi-Störaktion einer Gedenkfeier im ehemaligen Konzentrationslager Ebensee sind am Mittwoch am Landesgericht Wels drei der vier Angeklagten schuldig gesprochen worden. Sie erhielten wegen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn bedingte Strafen bis zu sechs Monaten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Zwei der Angeklagten hatten sich zu Beginn des Prozesses Ende September schuldig bekannt, zwei nicht. Ein Teil von ihnen berichtete von "Softgun-Schlachten", zu denen sie sich häufiger in den KZ-Stollen getroffen hätten. Am 9. Mai 2009 schließlich soll der Hauptbeschuldigte - bekleidet mit einem Tarnanzug und einer Sturmhaube - im Stechschritt vor den Gästen der Gedenkfeier auf- und abmarschiert sein. "Er wollte mit dem Verhalten Aufsehen erregen und die SS nachahmen", so Staatsanwalt Franz Haas, es habe sich keineswegs um "Lausbubenstreiche" gehandelt. Bei den Angeklagten seien auch einschlägige Musik- und Bilddateien gefunden worden.

"Abenteuerspielplatz" für Jugendliche
Der Hauptangeklagte - er ist heute 18 Jahre alt - schilderte, er und die anderen hätten sich zunächst gegenseitig beschossen. Dann habe er "Blood and Honour", "Die Stollen gehören uns", "Heil Hitler" und "Sieg Heil, ihr Schweine" geschrien und sei im Stechschritt herummarschiert. Er habe "nicht nachgedacht". "Wir wollten die Leute erschrecken", sagte ein anderer, damals 14-jähriger Jugendlicher. Man müsse die Lebensumstände in Ebensee kennen, betonte ein Verteidiger. Die Gedenkstätte sei von Wohnhäusern umgeben, die Stollen seien eine Art "Abenteuerspielplatz" für die Jugendlichen.

Ein Franzose, dessen Vater die Nationalsozialisten im KZ gefangen gehalten hatten und der deshalb regelmäßig Gedenkfeiern in Ebensee besucht, ist von einem der Projektile getroffen worden. Er konnte in seiner Zeugenaussage nur vage Angaben zu den mutmaßlichen Tätern machen. Doch er zeigte sich im Namen aller Teilnehmer der Gedenkfeier tief betroffen von den Geschehnissen in Ebensee. Der ehemalige Geschichte-Professor überreichte den vier Angeklagten Bücher mit Fotos von KZ-Insassen. Die jungen Menschen müssten erkennen, dass der Weg, den sie mit der Symbolik des Dritten Reiches gegangen seien, falsch sei.

Burschen bestreiten nationalsozialistischen Hintergrund
Die Angeklagten wollten keinen nationalsozialistischen Hintergrund bei ihren Taten sehen. Alle sagten, sie hätten keine politische Meinung, bezeichneten sich aber als latent ausländerfeindlich. Er habe Bilder von NS-Runen, Hakenkreuzen etc. "aus Geschichtsbüchern ausgeschnitten", erzählte einer der Burschen. Mit der einschlägigen Musik sei er schon früher "von den Großen" konfrontiert worden. Ein anderer will einschlägige Lieder und Bilder zwar aus dem Internet heruntergeladen, dann aber kaum angehört haben. Es sei einfach "cool" gewesen, sagte ein Dritter.

Widersprüchliche Zeugenaussagen
Am Mittwochvormittag wurden junge Männer als Zeugen befragt, die alle bei dem angeklagten Vorfall dabei waren. Sie hatten sich zusammen mit den Angeklagten verabredet, um die Gedenkfeier "anzusehen". Ihre Aussagen waren vage, sie unterschieden sich immer wieder von den Angaben, die sie unmittelbar nach dem Vorfall vor rund eineinhalb Jahren bei den ermittelnden Polizisten gemacht hatten.

Ein Antrag der Verteidigung, den Fall statt mit einem Urteil mittels Diversion zu beenden, wurde vom Gericht abgelehnt.

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