Klage nach Strafe

Fußgängerzone in Salzburg im Visier des Höchstgerichts

Salzburg
05.11.2010 15:37
Der Verfassungsgerichtshof hat den Beschluss gefasst, Salzburgs Fußgängerzonen-Regelung unter die Lupe zu nehmen. Anlass war die Beschwerde eines Juristen wegen eines Strafmandates: Das sei so lange nicht gerechtfertigt, als es zahlreiche Ausnahmeregelungen gebe. Juristen halten auch Poller und "Fuzo"-Ampeln für gesetzeswidrig. Ihr Einsatz ist in der StVO nirgends geregelt.

50 Euro sollte ein Jurist aus Niederösterreich 2009 in der Vierthalerstraße zahlen: "Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, dass Hotelgäste und Kunden von Bandagisten zufahren dürfen, ich aber nicht", befand der Urlauber und klagte.

Der Unabhängige Verwaltungssenat wies seine Beschwerde zurück ("'Fuzo'-Kundmachung ist allerdings mangelhaft"). Der Verfassungsgerichtshof hat nun beschlossen "die im Spruch genannte Verordnung von Amts wegen zu prüfen". Zum "Tatzeitpunkt" war die Vierthalerstraße nämlich kurioserweise sowohl Teil der Fußgängerzone als auch Kurzparkzone. "Ein klares Versäumnis der Stadt, dort die blaue Zone nicht aufzuheben", so Vizebürgermeister Harald Preuner.

Gericht könnte alle Ausnahmeregelungen kippen
Das Höchstgericht könnte nun alle Ausnahmeregelungen für die "Fuzo" kippen. "Dann", so Planungsstadtrat Johann Padutsch, "könnten wir auch am Ende der Linzergasse und im Bereich der Wolf Dietrichstraße Poller setzen." Doch immer mehr geschädigte Lenker klagen gegen die Stadt: "Versenkbare Poller sind in der StVO nicht vorgesehen, es gibt für dieses Hindernis auf der Fahrbahn keinerlei Regelungen", so Juristen.

Auch Kuriositäten und gravierende Sicherheitsmängel an den "Fuzo"-Einfahrten könnten der Stadt Probleme bereiten: Die Ampeln etwa beim Mozartplatz sind entgegen aller Vorschriften links vom Autolenker statt am rechten Fahrbahnrand (oder oberhalb) montiert. Vize Harald Preuner: "Eine hausgemachte Lösung, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt."

von Wolfgang Weber, Kronen Zeitung

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