Hintergrund der Causa: Der Finder, ein Salzburger Unternehmer, hielt das gefundene Juwel anfangs für wertlos und gab es erst nach einiger Zeit zurück, was Jaggers Rechtsanwalt Medien gegenüber als "lächerlich" und "Unfug" bezeichnet haben soll. Der Finder fühlte sich in seiner Ehre gekränkt und klagte.
Die Menschenrechtsaktivistin und Ex-Frau von "Rolling Stone" Mick Jagger hatte das 200.000 Euro teure Schmuckstück im Festspielsommer 2008 verloren. Der Salzburger Bautechniker (47) hob den Ring, den er laut seinen Angaben für einen wertlosen Schlüsselanhänger hielt, demnach am 22. August vor einem Hotel auf, schenkte ihn seiner Tochter "zum Spielen" und fuhr auf Urlaub. Als er schließlich aus der Zeitung von dem hochkarätigen Verlust erfuhr, ließ er das Juwel auf eine Polizeiinspektion bringen. Danach forderte er über seinen Anwalt den "rechtmäßigen Finderlohn" von 10.000 Euro ein.
Finderlohn-Streit
Doch Jaggers Anwalt Gabriel Lansky war der Ansicht, dem Salzburger stehe der Finderlohn nicht zu, da der Ring nicht unverzüglich abgegeben worden sei. Laut dem Rechtsvertreter des Finders, Alexander Schuberth, implizierten "Behauptungen" Lanskys eine Fundunterschlagung. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte. Das Angebot von Jagger, dem Finder 1.000 Euro für seine Tochter auszuhändigen und die restlichen 9.000 an Amnesty International zu überweisen, lehnte der Salzburger ab.
Der Ausgang des Zivilverfahrens gilt als vorentscheidend im Streit um den Finderlohn. Der Betrag muss allerdings bei einem Gericht in London, dem Wohnort von Bianca Jagger, eingeklagt werden.
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