Am 13. Jänner fand Adelheid Fletzberger in ihrem Heimatort eine Krähenfalle. Drinnen saß ein verwahrloster Rabe, mit verstümmelten Flügeln und ohne Fressen in der Eiseskälte am Boden. "Ich hatte zuvor einen Hinweis bekommen und bin dem nachgegangen", schildert die Frau. Die übrigens bestens mit dem Jagdgebräuchen vertraut ist – schließlich ist sie selbst schon jahrelang Jägerin.
Obwohl der Begriff Hegerin hier weit besser passt. Die Tierfreundin brachte den armen, geschundenen Vogel zu einem Tierarzt nach Leonding und erstattete Anzeige bei der Polizei. Die in der Folge vom Landeskriminalamt übernommen wurde.
Krähen geschützt
Den Beamten nannte die Frau noch die Standorte weiterer Vogelfallen. Mittlerweile ist der Akt abgeschlossen und wurde an die Staatsanwaltschaft Wels überstellt. "Das Vorsatzdelikt einer Tierquälerei wurde erfüllt, zudem gibt es Verfehlungen gegen das Tierschutzgesetz und den Naturschutz."
Der Grund: Krähen dürfen nicht gejagt werden, sie stehen unter Naturschutz. Außerdem seien gewisse Auflagen der Behörde missachtet worden.
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