Einzige Möglichkeit:

Folteropfer klagen Assad-Regime an – in Österreich

Österreich
31.05.2018 06:00

16 Folterüberlebende aus Syrien haben diese Woche eine Strafanzeige bei der Wiener Staatsanwaltschaft eingereicht. Die Anzeige richtet sich namentlich gegen 24 hochrangige Funktionäre syrischer Geheimdienste. Wie Deutschland, Schweden und Frankreich soll damit nun auch Österreich Ermittlungen zur systematischen Folter unter Machthaber Bashar al-Assad einleiten.

Elektroschocks, Schläge, Verbrennungen, sexuelle Belästigung und Haft unter menschenunwürdigen Bedingungen: Diese Qualen gehören in den Haftanstalten der syrischen Geheimdienste zum Alltag. Dass das diktatorische Regime Assads grauenvolle Foltermethoden gegen politische Gegner anwendet, ist spätestens seit dem sogenannten Caesar Report hinreichend bekannt: Schon 2014 wurden Tausende Beweisbilder von einem syrischen Militärfotografen auf der ganzen Welt verbreitet.

Doch in Syrien haben die Opfer keine Chance auf Gerechtigkeit - dort herrscht Straffreiheit für die Täter. Der Internationale Gerichtshof kann nicht direkt tätig werden, denn Syrien ist kein Vertragsstaat. Es bräuchte einen entsprechenden Verweis des UN-Sicherheitsrates an den IGH, doch einen solchen blockieren Russland und China. Daher sind nationale Strafverfolgungsverfahren in europäischen Staaten die einzige rechtliche Möglichkeit. Nun soll auch in Österreich ein solches eingeleitet werden. Die entsprechende Strafanzeige reichten 16 Überlebende diese Woche bei der Wiener Staatsanwaltschaft ein. Die Anklage ist 120 Seiten schwer, ein Jahr lang haben die unterstützenden Menschenrechtsinstitute gebraucht, um den Schriftsatz fertigzustellen. Ähnliche Ermittlungen laufen bereits in Deutschland, Frankreich und Schweden.

Erster Schritt gegen Klima der Straflosigkeit
„Unser historischer Referenzpunkt sind die Nürnberger Prozesse. Da hat man die Eliten, die das nazionalsozialistische System aufrechterhielten, vor Gericht gebracht. Das möchten wir auch hier umsetzen“, erklärt Wolfgang Kaleck vom ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights) das Vorgehen. Die Überlebenden erhoffen sich internationale Haftbefehle gegen die Tatverdächtigen. Das würde im Falle eines Auslandsaufenthalts der Tatverdächtigen eine Festnahme ermöglichen. Tatsächlich sind bei den Tatverdächtigen Reisebewegungen zu beobachten; der Leiter des Nationalen Sicherheitsbüros Syriens sei etwa letztes Jahr in Italien gewesen, so Kaleck.

Die Ermittlungen sind außerdem für die Beweissammlung und Dokumentation wichtig, falls es zu einem internationalen Gerichtsverfahren kommen sollte. Nationale Verfahren wie jenes, das nun in Österreich eingeleitet werden soll, sind für die Opfer ein erster Schritt, um das Klima der Straflosigkeit aufzubrechen - und nicht zuletzt ein Schimmer der Hoffnung auf die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit im eigenen Land.

Der Wiederaufbau als Ziel
Schlussendlich sollen Tatverdächtige sich vor der syrischen Justiz verantworten müssen, um einen Wiederaufbau und die Einführung einer Demokratie zu ermöglichen. Ein Ziel, das derzeit noch in weiter Ferne scheint. „Tausende Syrer möchten gern zu ihrem alten Leben zurückkehren, aber ohne Rechenschaft ist ihnen das nicht möglich“, betont der Folterüberlebende Mazen Darwish. Das Ausschöpfen aller rechtlichen Mittel sei auch im Eigeninteresse Europas, erklärt der syrische Rechtsanwalt Anwar al-Bunni: „Wir müssen ein Signal nicht nur an Syrien, sondern an jedes diktatorische Regime der Welt senden. Wenn wir nichts tun, wenn nichts passiert, um den Taten ein Ende zu setzen, werden mehr und mehr Menschen nach Europa flüchten.“

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