Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Wels im Jahr 2006 elf am Unfall beteiligte Lenker wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung angeklagt. Trotz blinkender Warnsignale waren sie in die Nebelbank auf der A1 bei Schörfling gerast, lautete der Vorwurf. Der Prozess startete im Oktober 2007.
Doch die Suche nach den wahren Schuldigen für die Massenkarambolage verlief langwierig, wurde zum Betätigungsfeld von Gutachtern. Bis zum Urteil im November 2007 wurde das Verfahren gegen acht Angeklagte eingestellt, einer wurde freigesprochen, zwei Unfalllenker wurden zu sieben bzw. acht Monaten bedingt und 2.400 Euro Geldstrafe verurteilt. Sie legten Berufung ein. Der OGH entschied auf Neudurchführung in einem Fall. Der Lenker stand nun neuerlich in Wels vor Gericht. Das Urteil von Richterin Ulrike Nill – 8.400 Euro Geldstrafe und drei Monate bedingte Haft – ist abermals nicht rechtskräftig.
"OÖ-Krone"
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