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Die traditionelle Weihnachtsamnestie hat heuer 13 Personen auf freien Fuß gebracht, unter ihnen zwei Frauen. Alle Fälle waren vom Justizministerium zur Begnadigung vorgeschlagen worden. Die Reststrafe wird den Betroffenen jeweils bedingt erlassen, allerdings gibt es eine dreijährige Probezeit.
Seit 2003 die Einzelbegnadigung auch während des Jahres eingeführt wurde, geht die Zahl der Begnadigungen zur Weihnachtszeit tendenziell zurück. 2016 profitierten zwölf Personen davon. Heuer hat Bundespräsident Alexander Van der Bellen 13 Personen eine vorzeitige Entlassung gewährt. In früheren Jahren kamen bei der Weihnachtsamnestie oft bis zu 600 Häftlinge frei.
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