Keine Mordanklage

“Schwere Körperverletzung” für Todesprügler

Oberösterreich
26.04.2009 11:42
Sie haben ohne Motiv zugeschlagen und haben keine Gnade gekannt: Fünf bosnisch-slowakische Schläger töteten im September in Linz einen 21-jährigen Disco-Gast. Die Anklage beim Prozess am 4. Mai lautet aber nur auf absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge.

Sie nennen sich selbst "Bad Boys" und sind erst zwischen 18 und 21 Jahren alt. Ihr Opfer, den 21-jährigen Bosnier Adis Besic aus Mauthausen, kannten sie nicht. Sie suchten ihn beim Besuch einer Linzer Disco wahllos aus, traten und schlugen gegen seinen Oberkörper und seinen Kopf. Das Opfer starb an einem Gehirnödem und Organversagen.

Fußtritte ins Gesicht
15 Gewalteinwirkungen sind in der Anklage aufgelistet. Auch im Gesicht des Opfers konnten Fußtritte rekonstruiert werden. Doch während die Todesprügler - zwei haben ein Geständnis abgelegt - keine Gnade kannten, gehen sie mit einem Jugendbonus in die Verhandlung vor Richter Walter Eichinger am 4. Mai.

Ein bis zehn Jahre Haft möglich
Es wird nur absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Statt Geschwornen wie bei Mord, sprechen Schöffen das Urteil. Einem jugendlichen Angeklagten drohen maximal fünf Jahre Haft, seinen Freunden, nach dem Gesetz jungen Erwachsene, ein bis zehn Jahre.

Symbolbild

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