"Nichts geändert"

Helmut Elsner bleibt weiter in U-Haft

Wien
10.02.2009 12:19
Die U-Haft über den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht verlängert worden. Für den Haftrichter Christian Böhm ist weiter Fluchtgefahr gegeben. "An der bisherigen Einschätzung hat sich nichts geändert", gab Christian Gneist, der Sprecher des Landesgerichts, unmittelbar nach der Entscheidung bekannt.

Damit teilte der Richter die Rechtsansicht der Staatsanwaltschaft Wien, die sich im Vorfeld der Verhandlung weiterhin gegen eine Enthaftung des früheren BAWAG-Generaldirektors ausgesprochen hatte. In ihrer Stellungnahme ging Staatsanwältin Sonja Herbst weiter von Fluchtgefahr aus. Neun Enthaftungsanträge hatte die frühere BAWAG-Richterin und nunmehrige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner abgewiesen.

In Haft seit Februar 2007
Der 73-jährige Ex-Banker sitzt seit seiner Überstellung von Frankreich nach Österreich im Februar 2007 nun fast zwei Jahre in Untersuchungshaft. Im Juli 2008 wurde Elsner wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung nicht rechtskräftig zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Acht der neun Angeklagten im BAWAG-Strafprozess wurden - ebenfalls nicht rechtskräftig - zu unbedingten Haftstrafen verurteilt. Die Mitangeklagten Elsners, darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl, befinden sich auf freiem Fuß.

Anwälte sahen gut Chance
Die Rechtsvertreter Elsners machten in ihrem Enthaftungsantrag gesundheitliche Folgeschäden der "mittlerweile unverhältnismäßig langen U-Haft" geltend. Sie zeigten sich daher vorsichtig optimistisch, ihren Mandanten im zehnten Anlauf freizubekommen. "Rein rechtlich müsste er gute Chancen auf die Enthaftung haben", meinte Anwalt Elmar Kresbach.

Mittlerweile fünf Beschwerden beim EuGH
Die lange U-Haft Elsners wird indes vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg untersucht. Der EuGH hat fünf Beschwerden des Ex-BAWAG-Generaldirektors angenommen. Darin beklagte Elsner-Anwalt Wolfgang Schubert diverse Brüche der Menschenrechtskonvention durch die österreichische Justiz, vor allem die Verletzung des Rechts auf Freiheit und Verstöße gegen das Menschenrecht auf ein faires Verfahren. Die österreichische Regierung hat nun bis 9. April Zeit, ihren Standpunkt zur "Zulässigkeit und Begründetheit" der Beschwerden darzulegen.

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