NATO-Generalsekretär:
Da stellt sich die Frage: Dürfen Ärzte das? Ja und nein. Kassenärzte haben grundsätzlich Behandlungspflicht. In begründeten Fällen dürfen sie Patienten jedoch ablehnen. Etwa weil das Vertrauensverhältnis gestört ist oder bei Überlastung (Praxis überfüllt), heißt es in der Wiener Gebietskrankenkasse. Privatärzte unterliegen keinem Zwang. Mit einer Ausnahme: In Notfällen muss jeder Mediziner Erste Hilfe leisten.
Der Fall von Frau V. ist ein Grenzbereich: Sie wurde von der Assistentin abgewiesen. Wäre sie an der Praxistür zusammengesackt, wäre die Ärztin möglicherweise haftbar, so die Patientenanwaltschaft.
Von Alex Schönherr
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