Ihm liege noch nicht einmal ein Begutachtungsentwurf vor, ein endgültiges Urteil sei daher verfrüht, so Pühringer in einer ersten Reaktion. Die Bundesregierung müsse zu dem Vorschlag in den Dialog mit den Ländern treten, das Thema solle außerdem bei der Landeshauptleutekonferenz im Jänner diskutiert werden. Das Engagement Dritter oder beispielsweise Emotionalität dürften jedenfalls nicht dazu führen, dass in verschiedenen Fällen unterschiedlich geurteilt werde, betonte Pühringer. "Entscheidend ist, dass alles im Rechtsrahmen bleibt." Zudem dürften Betroffene örtliche Politiker, die künftig einem Beirat angehören sollen, nicht zwischen die Fronten geraten, so der Landeshauptmann.
"Neue Lösungswege notwendig"
Mit ihrem Vorstoß erkenne die Innenministerin endlich an, dass neue Lösungswege für jene Asylwerber notwendig seien, die länger als fünf Jahre im Land sind, so Ackerl. "Der dahinter stehende Gedanke - wenn schon Gnadenakt, dann wenigstens aus der Region, wo man noch eher die Leute und das Umfeld kennt - gefällt mir prinzipiell schon gut, aber es bleibt halt ein Gnadenakt", schränkte er ein. Gar nichts abgewinnen kann Ackerl aber dem Vorschlag eines Patensystems. Das halte er für "absolut entwürdigend", denn die Betroffenen wären auf Bürgen angewiesen und würden persönlich abhängig gemacht, obwohl sie bereit seien selbst für sich und ihre Familien durch eigene Arbeitsleistung zu sorgen und Verantwortung zu übernehmen.
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