Auf der Autobahn
"Ab 1. September 2008 wird eine langjährige Forderung des Clubs zumindest teilweise umgesetzt. In gewerblichen Autobussen zur Schülerbeförderung muss für jedes Kind ein Sitzplatz zur Verfügung stehen", begrüßt ÖAMTC-Jurist Alex Letitzki die Gesetzesänderung. Konkret bedeutet das aber, dass diese Regelung im Linienverkehr nicht zum Tragen kommt und dort die veraltete Sonderzählregel 3=2 weiterhin bestehen bleibt. "Auch in Linienbussen muss jedem Kind ein vollwertiger Platz zur Verfügung stehen. Außerdem sollten für Kinder spezielle Sitze mit Gurten vorhanden sein", fordert der ÖAMTC-Jurist und verweist auf die Zahlen der Unfallstatistik. 2007 passierten in ganz Österreich 788 Unfälle mit Autobussen, davon 142 in Oberösterreich.
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