Der Begriff „Gastpatient“ im Zusammenhang mit Niederösterreichern in Wiener Spitälern ist sachlich falsch und irreführend. Wir leben in Österreich, in einem gemeinsamen Bundesstaat mit einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem. Patienten aus Niederösterreich sind in Wien keine Gäste, sondern österreichische Versicherte mit Anspruch auf medizinische Versorgung. Zu Recht fordert LH Mikl-Leitner in dieser Causa Vertragstreue ein. Der Finanzausgleich, der erst 2023 fixiert wurde, sieht vor, dass Wien bis 2028 jährlich rund 500 Mio. Euro für die Versorgung niederösterreichischer Patienten erhält. Wird diese Versorgung eingeschränkt oder verweigert, müsste Wien dieses Geld konsequenterweise zurückzahlen. Wer Mittel für Leistungen erhält, hat diese auch zu erbringen. Gesundheit ist kein Länderprivileg, kein politisches Druckmittel, sondern ein Grundrecht. Kernsatz zum Mitnehmen: In Österreich gibt es keine „Gastpatienten“, sondern nur Versicherte mit gleichen Rechten!
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