Abschiebungen von ausreisepflichtigen Asylsuchenden in größerer Zahl waren bisher nicht möglich. Abschiebungen setzen nämlich einen komplizierten, langwierigen bürokratischen Aufwand voraus, weil hierfür eine Absprache zwischen den Behörden des Aufnahmelandes (also Österreichs) und des Heimatlandes Voraussetzung ist. Dazu kommt auch noch ein hoher Kostenaufwand, allein für den Flug mit dem begleitenden Bewachungspersonal. Und auch ist die Zustimmung der Heimatbehörden der Abzuschiebenden nicht immer leicht zu bekommen, weil die an der Rückkehr dieser Personen, aus verschiedenen Gründen, oft gar kein Interesse haben. Ein weiterer Punkt ist die Identität und lokale Zuständigkeit der Abzuschiebenden, wenn die ohne Dokumente bei uns eingereist sind. Dementsprechend ist es schon als Erfolg anzusehen, wenn im Einzelfall eine Abschiebung überhaupt gelingt. Und die Abschiebung hier kriminell gewordener Personen bietet noch ein weiteres Problem, wenn denen im Heimatstaat weitere Strafmaßnahmen drohen. Dann wird die Berufung auf die Menschenrechtskonvention die geplante Abschiebung oft unmöglich machen. Es gibt aber eine Gruppe von ausreisepflichtigen Personen, die der Heimatstaat gerne zurücknehmen würde, und wo auch Abschiebungen in größerer Zahl möglich wären: militärdienstpflichtige junge Männer, die sich dem Militärdienst in ihrem Land durch Flucht ins Ausland entzogen haben. Dies gilt ganz besonders für Syrer, die vor dem Assad-Regime geflohen sind, um dort nicht Militärdienst leisten zu müssen. Diese Leute haben mit dem Sturz des Assad-Regimes ihre Aufenthaltsberechtigung und den Asylgrund verloren. Wenn diese Leute der Mehrheitsbevölkerung in Syrien angehören, also Araber islamischen Glaubens, sunnitischer Ausrichtung sind, dann ist ihre Heimreise nach Syrien ganz problemlos. Dann wird ihnen dort keine weitere Benachteiligung gegenüber der dort lebenden Bevölkerung drohen. Und die Heimat braucht alle für den Wiederaufbau, vor allem die jungen Männer. Es gibt also auch keinen Grund für uns, ihnen weiter Aufenthalt und Unterstützung zu gewähren, wenn sie sich nur dem Militärdienst in ihrer Heimat entziehen wollen. Und es ist die Aufgabe der Asylbehörden, diesen Assad-Flüchtlingen den Asylstatus abzuerkennen, ihre Ausweisung auszusprechen und Unterstützungsleistungen an sie einzustellen. Wenn dann aber trotzdem eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt, wäre das Abschiebeverfahren einzuleiten.
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