Aus gegebenem Anlass sehen wir uns gezwungen, zum Thema angebliche Missstände in der Schweinehaltung in einem niederösterreichischen Betrieb Stellung zu beziehen: In den letzten Tagen erfolgte durch zahlreiche Medien eine Vorverurteilung eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Schweinehaltung in NÖ auf Basis von widerrechtlich angefertigtem Bild- und Videomaterial einer Tierschutzorganisation. Bereits aus der Vergangenheit ist bekannt, dass gewisse Organisationen vor radikalen Spionagemethoden in Tierhaltungsbetrieben nicht zurückzuschrecken, um wochenlang Bild-, Ton- und Videomaterial anzufertigen, bis die „gewünschte Sequenz“ auf Band ist. Vor diesem Hintergrund kann derzeit noch nicht ausgeschlossen werden, dass dieses Foto- und Videomaterial womöglich auch bewusst in Auftrag gegeben wurde. Hier gilt es, Sachverhalte dahingehend zu klären, ob Personen zu gewissen Handlungen möglicherweise angestiftet wurden. Eine Handvoll Aufnahmen zeigen Verfehlungen einzelner Mitarbeiter. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der gesamte Betrieb, welcher über Generationen vorbildlich geführt wird, vorverurteilt wird. Schließlich handelt es sich um ein Fehlverhalten Einzelner, welches umgehend vom Betriebsleiter zu einer fristlosen Kündigung dieser Personen geführt hat. Die in diesem Fall „aufdeckende“ Tierschutzorganisation ist in Wahrheit bestrebt, unter anderem den Fleischkonsum zu verbieten und Spendengelder zu lukrieren. Es ist auch nachvollziehbar, dass eine „Aufdeckergeschichte“ eine Woche vor deren Jahreskongress ein gutes Mittel ist, um entsprechend Aufmerksamkeit zu erregen. Dabei scheint es den handelnden Akteuren egal zu sein, ob es einem der führenden Leitbetriebe in Österreich die gesamte Existenz kostet. Nicht zu sprechen von der Rufschädigung, der Verunsicherung innerhalb der Belegschaft und dem enormen psychischen Druck auf die Familie, aber letztlich auf die gesamte Tierhaltungsbranche. Schnell gerät in Vergessenheit, dass der betroffene Betrieb einer der Leitbetriebe in Österreich ist, der seit vielen Jahren maßgebliche Initiativen in der Förderung der Biodiversität setzt und hier eine Vorreiterrolle einnimmt. Nicht nur die Biodiversitätsmaßnahmen sind beispielhaft, sondern auch große Projekte wie die Renaturierung von Gewässern sind dem Betrieb zuzurechnen. Was die Tierhaltung betrifft, wurde dem Betrieb von Experten bisher immer ein guter Gesundheitszustand, die Einhaltung aller gesetzlichen Standards rund um den Tierschutz und eine verantwortungsvolle Haltung attestiert. Nach Veröffentlichung dieses widerrechtlich angefertigten Bildmaterials wird der Betrieb nunmehr seit einer Woche abermals intensiv über alle Instanzen im Detail kontrolliert und geprüft. Wir gehen davon aus, dass diese Prüfungen bestätigen, dass sämtliche gesetzliche Standards eingehalten wurden und damit die Realität nicht den angefertigten Aufnahmen entspricht. Bis zur lückenlosen Aufklärung des gegenständlichen Sachverhalts ist es vollkommen unangebracht, dass derartige mediale Vorverurteilungen auf Basis selektiver Aufnahmen erfolgen und alles darangesetzt wird, einen Betrieb zu ruinieren. Einen Betrieb, der sich seit Generationen nicht nur an die gesetzlichen Standards hält, sondern mit klaren Werten und Grundsätzen für eine nachhaltig produzierende, biodiversitätsfördernde Landwirtschaft einsetzt. Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat, in dem grundsätzlich die Unschuldsvermutung gilt, solange ein Gesetzesbruch nicht nachgewiesen wurde. Es ist an der Zeit, endlich Abstand von Vorverurteilungen auf Basis von unrechtmäßig angeeignetem Bild- und Videomaterial zu nehmen. Wir haben in Österreich eine Rechtsstaatlichkeit, auf die wir vertrauen müssen und können.
ÖKR DI Markus Hoyos, Obmann Land&Forst Betriebe NÖ
Erschienen am Do, 27.11.2025
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