Online-Hass kann unheimlich verletzen und die Würde der Betroffenen zerstören. Umso bedenklicher stimmt es, dass dem Gesetzgeber häufig beide Hände gebunden sind.
Legaler Online-Hass prägt den Alltag vieler Menschen und macht sichtbar, wo der Rechtsstaat an seine Grenzen stößt. „Genau an dieser Schnittstelle beginnt die Arbeit von ZARA: Wir hören zu, beraten und handeln, wo andere Systeme nicht greifen“, erklärt die Geschäftsführerin des Vereins, Rita Isiba.
Am Mittwochabend wurde bereits der achte GegenHassimNetz-Bericht vorgelegt. Im Zeitraum September 2024 bis August 2025 sind demnach 1716 Meldungen von Online-Hass dokumentiert worden. Seit der Gründung der Beratungsstelle „GegenHassimNetz“ im Jahr 2017 wurden insgesamt 15.113 Fälle erfasst. Die meisten waren rassistisch motiviert (53 Prozent), dahinter folgte „nicht ideologisch motivierter Hass“ (31) und Sexismus (6).
Beleidigungen am häufigsten
46 Prozent (798 Fälle) der Hass-Meldungen ordnete die NGO als (straf-)rechtlich relevant ein, 54 Prozent als nicht rechtlich relevant. Unter den als strafrechtlich relevant eingeordneten waren am häufigsten Beleidigungen (30 Prozent), gefolgt von Verhetzung (17 Prozent) und Cyber-Mobbing (10 Prozent). Verstöße gegen das Verbotsgesetz machten neun Prozent der Meldungen aus, gefährliche Drohungen fünf Prozent und (Cyber-)Stalking drei Prozent. Weitere 26 Prozent fielen unter „sonstige strafrechtlich relevante Tatbestände“, so ZARA.
Inhaltlich widmete sich der diesjährige Bericht dem Thema „Lawful but Awful“. Er zeige auf, wie sehr auch rechtlich zulässige Inhalte im Netz Menschen „verletzen, zum Schweigen bringen und insgesamt einen fairen, demokratischen Diskurs verhindern“, so ZARA.
Frauen besonders betroffen
Besonders stark von Hass im Netz betroffen sind laut ZARA Frauen und weiblich gelesene Personen. Gleichzeitig seien diese besonders aktiv beim Melden: 70 Prozent der Online-Hass-Meldungen bei ZARA stammen nämlich von nicht-männlichen Personen, wie es hieß.

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