Weil sie ihre Freiheit und ihre staatliche Unabhängigkeit verteidigt und damit auch ihre territoriale Unverletzlichkeit? Ja, ihr selbstständiges Volkstum, das Putin ja auch in Zweifel zieht? Würden wir uns nicht auch im Falle eines Angriffs verteidigen – als souveräner Staat und Mitglied der freien Völkergemeinschaft? So wie das unser Recht ist (und die Pflicht unserer Regierung), so gilt das für die Ukraine auch. Auch sie ist ein selbstständiger Staat und ein Mitglied der Vereinten Nationen. Als solches hat sie das Recht auf Souveränität und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen. Und natürlich auf Selbstverteidigung, so wie wir auf eine bewaffnete Neutralität, mit dem Recht, unsere Souveränität gegen Angriffe zu verteidigen. Für die Ukraine gilt das Russland gegenüber in besonderem Maße, weil anlässlich des Zerfalls der Sowjetunion von Russland die Grenzen der Ukraine ausdrücklich vertraglich garantiert wurden. Das war auch ein Grund, warum die Ukraine auf Atomwaffen verzichtet hat, die vorher auf ukrainischem Boden stationiert waren. Der Angriffskrieg Russlands in Eroberungsabsicht verstößt gegen grundlegendes Völkerrecht. Und ganz unzulässig ist, wenn Russland Beschränkungen der Souveränität der Ukraine verlangt und dort die Breschnew-Doktrin wiederherstellen will, so wie es das schon gegenüber Weißrussland und den Staaten in Zentralasien getan hat – und wie es das weiteren Staaten gegenüber tun will; etwa Georgien, Moldawien und bald auch den baltischen Staaten. Diese Übergriffe Russlands kann man in der freien Welt nicht akzeptieren. Denn wir alle sind dem Völkerrecht und den Grundsätzen der Vereinten Nationen verpflichtet: dem Frieden sowie der Souveränität aller Mitgliedstaaten der UNO und der territorialen Unverletzlichkeit ihrer Grenzen. Das heißt auch: Wir alle haben das Recht auf Verteidigung dieser Rechte, auch mit Waffengewalt.
Dr. Peter F. Lang, Wien
Erschienen am Do, 27.11.2025
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