Demnächst ist es wieder so weit, die christliche Fastenzeit endet mit Ostern. Der Karfreitag ist im Christentum ein Tag des sog. „Triduum Sacrum“, der österlichen heiligen Dreitagefeier (letztes Abendmahl, Kreuzigung, Auferstehung). Das Osterfest ist ja in den christlichen Kirchen der Höhepunkt des Kirchenjahres. Am Karfreitag wird von den Christen der Kreuzigung Jesu Christi gedacht. Die Bezeichnung des Namens leitet sich vom althochdeutschen Begriff „kara“ ab, was so viel wie „Trauer“ oder „Klage“ bedeutet. Im § 7 Arbeitsruhegesetz heißt es, Feiertage im Sinne dieses Bundesgesetzes sind: 1. Jänner (Neujahr), 6. Jänner (Dreikönigstag), Ostermontag, 1. Mai (Staatsfeiertag), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August (Mariä Himmelfahrt), 26. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November (Allerheiligen), 8. Dezember (Mariä Empfängnis), 25. Dezember (Christtag), 26. Dezember (Stephanitag). In der Diskussion um einen arbeitsfreien Karfreitag bzw. einen gesetzlichen „Feiertag Karfreitag“ hat schon die frühere schwarz-blaue Regierung ein Machtwort gesprochen: „Kirchenbesucher“ dürfen sich einen Urlaubstag nehmen. Eines gleich vorweg: Die Festlegung von gesetzlichen Feiertagen obliegt dem jeweiligen Staat und nicht der EU, daher kann auch die Schlichtung einer Streitfrage nicht dem EuGH obliegen – sollte man meinen. Da uns aber seinerzeit die Abänderung durch den EuGH vorgeschrieben wurde, hätte ich gerne Wortmeldungen unserer EU-hörigen Politiker – inklusive des Bundespräsidenten – vernommen. Und warum hört man nur zögerliche Worte von unseren (hohen) kirchlichen Würdenträgern? Geht es doch um ein eindeutig christliches Zeichen, nämlich das Kreuz. Jenes Kreuz, das am Karfreitag besonders verehrt wird und das vor allem von unseren muslimischen Mitmenschen so sehr bekämpft wird, sodass es sogar aus dem öffentlichen Raum verschwinden soll, nämlich aus Schulklassen, aus Gerichtssälen, als Halsschmuck! Werden bald auch noch die Grabsteine und Grabkreuze auf den Friedhöfen, die Marterl und Kapellen am Wegesrand einigen Leuten ein Dorn im Auge sein? Die Wirtschaft kann (angeblich) einen weiteren Feiertag nicht verkraften. Ganz anders, wenn muslimische Arbeitnehmer in Österreich an ihren religiösen Feiertagen einfach daheimbleiben. Damit hatte die Wirtschaft bisher kein Problem und wenn dieselben Leute dann auch noch an den christlichen Feiertagen zu Hause bleiben, spielt das für die Wirtschaft ebenfalls keine unüberwindbare Rolle. Jüngste Forderung eines Moslem-Vertreters: „Zum Ende des Ramadan feiern Muslime weltweit das Ramadan-Fest. Wir fordern, dass dieser wichtige Feiertag endlich auch in Österreich offiziell anerkannt wird. Muslimische Feiertage gehören selbstverständlich genauso zu Wien wie Weihnachten oder Ostern.“ So gläubig – wie viele behaupten – ist der Großteil der Österreicher gar nicht, wohl aber, wenn es neben den staatlichen Feiertagen um weitere bezahlte freie Tage geht: katholische Feiertage, evangelische Feiertage, muslimische Feiertage, jüdische Feiertage und vieles mehr – am Ende sind es zusammengezählt gleich mehrere Wochen. Ich wünsche meinen Leserbrief-Fans sowie allen Lesern und Mitarbeitern der „Kronen Zeitung“ ein gesegnetes und frohes Osterfest!
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