Zum Ende des parlamentarischen Arbeitsjahres wird eine Vielzahl von Gesetzen beschlossen. Besondere Aufmerksamkeit kommt dem neuen Parteiengesetz zu, geht es doch darum, die Finanzflüsse der politischen Parteien transparenter zu machen und unsaubere Vorgänge möglichst zu unterbinden. Dem Bundesrechnungshof werden künftig weitreichende Möglichkeiten eingeräumt, um die Finanzgebarung der Parteien zu überprüfen. Dieses neue Gesetz ist wesentlich strenger als die bisherigen, eher schwammigen Bestimmungen. Trotzdem besteht auch beim neuen Gesetz noch Luft nach oben. Überhaupt stellt sich die Frage, warum es immer schärferer Bestimmungen bedarf, um diesen Bereich transparent zu machen. Politiker organisieren sich in Parteien, werden vom Volk in Gremien gewählt und genießen besonderes Vertrauen. Hohe moralische Ansprüche in allen Bereichen und Tätigkeiten sollten daher selbstverständlich sein. Warum benötigen die Volksvertreter und ihre Parteien trotzdem eine immer strengere gesetzliche Kontrolle? Anscheinend sind sie weder willens noch in der Lage, ihre Finanzabläufe ehrlich, transparent und nach landesüblichen moralischen Ansprüchen zu gestalten. Trotz sehr hoher staatlicher Parteienförderung fließen auch künftig Summen in unbekannter Höhe an Spenden und Zuwendungen in die scheinbar unersättlichen Parteikassen. Dass die Parteien auch künftig zusätzliche Geldquellen erschließen können und diese nicht transparent sind, ist für jeden steuerrechtlich gläsernen Staatsbürger unverständlich.
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