Im Russland-Ukraine-Krieg besteht für Österreich der Neutralitätsfall: ein bewaffneter Konflikt zwischen zwei Staaten. Die Neutralität hat somit im Wesentlichen einen militärischen Inhalt. Als Voraussetzung für den Staatsvertrag wurde im Moskauer Memorandum die immerwährende Neutralität Österreichs nach Schweizer Vorbild vereinbart. Österreich hat diese Vereinbarung aus freien Stücken mit einem Bundesverfassungsgesetz umgesetzt. Der Nationalfeiertag am 26. Oktober erinnert uns daran. Als Sicherheitsgarantie darf die immerwährende Neutralität Österreichs nicht verstanden werden. Der neutrale Staat muss nötigenfalls mit Waffengewalt sein Hoheitsgebiet verteidigen und deshalb hängt die Unversehrtheit seines Staatsgebiets wesentlich von der Verteidigungsfähigkeit ab. Die Verteidigungsausgaben Österreichs sollten anderen vergleichbaren EU-Staaten entsprechen. Durch eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU bleibt für eine österreichische Neutralitätspolitik nicht viel übrig. Laut EU-Vertrag ist Österreich auch zur Solidarität und zum Beistand verpflichtet, und dadurch entsteht immer eine Gratwanderung zwischen den völkerrechtlichen Pflichten als neutraler Staat und den vertraglichen Verpflichtungen als Mitglied der EU. Schweden und Finnland haben es als allianzfreie Staaten leichter, und die Schweiz ist kein EU-Mitglied.
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