Déjà-vu: 2017 hat der italienische EuGH-Generalanwalt Mengozzi in einem Schlussantrag gefordert: Jeder Mensch auf der Welt, dem erniedrigende Behandlung droht, soll das Recht haben, ein Visum für ein EU-Land seiner Wahl zu erhalten. Dieser Wahnsinn, der die Welt verändert hätte, konnte gerade noch verhindert werden, zeigt aber die EU-Linksideologie. Nun vermeint ein Nachfolger: Gekürzte Familienbeihilfe für Kinder im Ausland, deren Eltern in Österreich arbeiten, verstoße gegen EU-Recht. Das würde bedeuten, dass unsere großzügigen Familienleistungen, die durch unsere hohen Lebenshaltungskosten begründet sind, in Armutsländern, wie z. B. Bulgarien, mit minimalen Lebenskosten und Löhnen für bulgarische Kinder auszuzahlen wären. Dies widerspricht „kaufkraftmäßig“ dem Gleichheitsgrundsatz gegenüber unseren Kindern. Außerdem hätten diese Kinder dann mehr Einkommen als manche bulgarischen Akademiker, und Österreich müsste 342 Millionen nachträglich auszahlen.
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