Es sollte der von Politikern viel zu oft verwendete nächste „Meilenstein“ werden. Dass man jegliche Aussagen und Ankündigungen von Politikern besser hinterfragt und prüft, bevor man sie beklatscht, ist wahrlich nichts Neues, sondern gewohnter Alltag. Und manchmal denkt man sich, jetzt sind sie wieder besonders dreist. Das ging mir bei einem gewissen Detail der geplanten BVT-Reform nicht anders. Normalerweise sollte es ja so sein, dass die Arbeit von Ermittlungsbehörden erleichtert und nicht erschwert wird. Denn bekanntlich fängt nur der frühe Vogel den Wurm. Die geplante Neuregelung bei Razzien im Behördenbereich ist schon auf den ersten Blick eine ungeheure Frechheit. Demnach sollen nämlich künftig Ermittler um Amtshilfe ersuchen müssen, um Datenträger beschlagnahmen zu können. Da frage ich mich schon, warum man sich nicht gleich jede Art von erfolgversprechender Ermittlungsarbeit verbietet. Die aktuelle Rechtslage hat man ja schon überwiegend bis zur Sinnlosigkeit ausgereizt. Warum also nicht gleich auch Ermittler ad absurdum führen? Fällt ja hoffentlich keinem auf. Zum Glück kam es anders. Die heimische Medienlandschaft stellte das Vorhaben an den verdienten Pranger. Die Wogen gingen hoch. Die Emotionen kochten über. Völlig zu Recht. Denn natürlich ging es bei dem Vorhaben um nichts anderes als endgültige Narrenfreiheit für Korruption. Gut, dass der Plan nicht aufging. Aber na ja, Politik und Vertrauen. Die beiden sind schon lange kein Paar mehr!
Christian Stafflinger, Linz
Erschienen am Sa, 10.4.2021
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