Die Corona-Krise hat das Bewusstsein gefördert, dass die Lebensmittelversorgung aus regionalen Ressourcen abgesichert werden sollte. Doch die Umwidmung landwirtschaftlicher Gründe wird ungehemmt fortgesetzt. Die derzeitige Gesetzeslage ist offensichtlich unzureichend. Für Einkaufszentren mit riesigen Parkplätzen, Industrie- und Gewerbegebiete, Freizeitanlagen, Straßenbau etc. wird die Verbauung und Versiegelung wertvoller fruchtbarer Böden fortgesetzt. Auch im ländlichen Raum! Die häufig kritisierte „Zersiedelung“ sollte jedoch differenziert beurteilt werden. Viele fleißige Eigenheimbesitzer besitzen Gemüsegärten mit Hochbeeten und kleinen Glashäusern, Obst- und Beerenkulturen, manche sogar einige Legehennen oder Kaninchen. Sie erzeugen wesentlich mehr Lebensmittel, als wenn auf der gleichen Fläche ihres Grundstückes z. B. Futtergetreide angebaut würde! Allerdings sollte nicht nur die Finanzierung von Neubauten gefördert werden, sondern auch der Ankauf und die Adaptierung bestehender Häuser!
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