Das freie Wort

Neue Pensionsregelung

Nach 45 Arbeitsjahren abschlagfrei in Pension! Das hat der Nationalrat am 19. September 2019 überraschend beschlossen. Sofern der Bundesrat im Oktober zustimmt, tritt diese Regelung mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Leider gilt diese Regelung nicht rückwirkend, somit werden die Jahrgänge 1954 bis 1957 stark benachteiligt. Dieser Beschluss erfolgt nahezu stillschweigend, und viele Betroffene der oben erwähnten Jahrgänge haben die Tatsache noch gar nicht realisiert, dass sie hier trotz 45 Dienstjahren und mehr finanziell erheblich diskriminiert werden. Ich bin Jahrgang 1956 und begann mit 15 Jahren eine Lehre. Diesen Weg haben damals sehr viele beschritten, da es nicht selbstverständlich war, dass man aus einer Arbeiterfamilie eine höhere Schule besuchen durfte, und so blieb vielen von uns die Lehre oder der sofortige Einstieg in das Berufsleben. Viele von uns bildeten sich auf dem zweiten Bildungsweg weiter, was zu einer starken Doppelbelastung führte. Bei Tag arbeiten und am Abend über Jahre die Schulbank drücken. Was diese Jahrgänge aber gemeinsam haben, ist die Tatsache, dass viele von uns 47 Jahre gearbeitet haben und dafür mit massiven Abschlägen bestraft wurden, und bei der neuen Regelung nicht rückwirkend berücksichtigt werden. Zum Thema Pensionsalter. Wenn jeder Beitragszahler 45 Jahre lang in ein System einzahlt, egal, wann sein Berufsleben beginnt, glaube ich, würde sich die Forderung nach einer längeren Arbeitszeit (Pensionsantrittsalter 68 Jahre) gar nicht stellen, dies würde sich durch den späteren Einstieg in das Berufsleben selbst ergeben. Das einzig wirklich Wichtige – und was zählt – ist: Wie lange und wie viel zahlt jemand in ein System ein und nicht welches Alter habe ich erreicht.

Ing. Franz Thamerl, Wolfsberg

Erschienen am Do, 10.10.2019

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