Das freie Wort

„Wie psychisch Kranke zur Gefahr werden“

In Ihrem Artikel „Wie psychisch Kranke zur Gefahr werden“ vom 4. 9. 2019 wird der Eindruck erweckt, dass psychisch erkrankte Menschen eine besondere Gefahr für andere darstellen würden und dass wegen gesetzlicher Mängel diese Personen nicht ausreichend zwangsweise behandelt werden könnten. Beides ist ein Irrtum: Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen eindeutig, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen zur Gewaltstatistik nur in ganz geringem Ausmaß beitragen. Sie sind nicht gefährlicher als der Rest der Bevölkerung! Die Chance auf gewalttätiges Verhalten erhöht sich (bei gesunden und kranken Menschen!) vielmehr durch Faktoren wie Geschlecht, Alter, Substanzmissbrauch, Erziehung usw. Das Unterbringungsgesetz regelt, in welchen Fällen psychisch erkrankte Menschen in einem Krankenhaus zwangsweise angehalten und behandelt werden. Diese Bestimmungen tragen aber ebenfalls nicht zu mehr Gewaltdelikten oder einer verkürzten Aufenthaltsdauer im Krankenhaus bei. Zu kurze stationäre Aufenthaltsdauern haben andere Hintergründe: Zu wenige Betten, zu wenig Personal und eine unzureichende Betreuung außerhalb des Krankenhauses. Menschen werden zu rasch entlassen, weil Betten fehlen, nicht, weil man sie nicht behandeln dürfte. Eine angemessene Betreuung psychisch erkrankter Menschen außerhalb des Krankenhauses wäre tatsächlich gut geeignet, um Gewaltdelikte zu reduzieren und letztlich das Gesundheitsbudget zu entlasten. Leider zieht – gerade in Wahlkampfzeiten – der Ruf nach einem Wegsperren psychisch erkrankter Menschen offenbar mehr Wähler an als der Ruf nach mehr Investitionen in eine professionelle Versorgung. Verständlich, wenn man nur an die nächste Regierungsperiode denkt, anstatt darüber hinaus zu planen.

Mag. Bernhard Rappert, VertretungsNetz-Patientenanwaltschaft, Bereichsleiter Wien/NÖ-Ost/Bgld.

Erschienen am So, 15.9.2019

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