Die Kurden fordern für ihre gefangen genommenen IS- Kämpfer, die angeblich kein Land zurücknehmen will, ein Sondergericht unter UN- Führung. Eigentlich ein akzeptabler Vorschlag. Allerdings müssten die Kurden oder Syrer die Ankläger sein, und die Verhandlung müsste in Syrien stattfinden, nach syrischem Recht. Ihre Verbrechen, sofern sie welche begangen haben, haben sie ja dort oder im Nachbarland Irak begangen, und somit sollen diese Gefangenen mit den dort gültigen Gesetzen konfrontiert werden; ohne Wenn und Aber. Und die UNO soll für den korrekten Ablauf des Verfahrens sorgen.
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