Man muss es wirklich genau lesen, um zu begreifen, wie unselbstständig unser Land geworden ist und ureigenste Interessen offenbar nicht mehr selbst regeln darf. Da reformiert die Bundesregierung per 1. Jänner 2019 vollkommen zu Recht das System der ins Ausland gezahlten Familienbeihilfen für Kinder, die gar nicht bei uns leben, im Sinne einer Indexierung, und sofort wird seitens der Europäischen Union ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dabei ist es doch vollkommen logisch, dass in Österreich wesentlich höhere Lebenshaltungskosten als in Rumänien oder Bulgarien vorherrschen, und es deshalb für in Österreich lebende Kinder diskriminierend wäre, wenn für sie vergleichsweise wesentlich weniger Geld monatlich zur Verfügung stünde. So gut, so klar. Leider wird das in Brüssel anders gesehen – dort meint man wieder einmal, dass alle EU-Schäfchen gleicher als gleich zu sein hätten, egal, ob durch diese Sichtweise das innereuropäische Fairnessprinzip verletzt wird oder nicht. Da die Interessen der einzelnen Mitgliedsstaaten seit Jahren einem supranationalen, in jeder Weise vereinheitlichenden EU-Bundesstaatsgedanken geopfert werden, bleiben die Interessen der nationalen Steuerzahler, die unter anderem auch für die Transfers der Familienbeihilfen in das Ausland aufzukommen haben, leider weiterhin auf der Strecke.
Martin Krämer, per E-Mail
Erschienen am Mo, 7.1.2019
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