Österreichische Eltern erhalten für Kinder mit eigenem Haushalt, oder wenn Kinder im Ausland leben keine Familienbeihilfe. Hingegen bekommen ausländische EU-Bürger für Kinder, die gar nicht in Österreich leben, die vollständige Familienbeihilfe. EU-Bürger sollten aber nur unter den gleichen Voraussetzungen wie österreichische Staatsbürger Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Die österreichische Regierung hat mit dem Beschluss zur Indexierung der Familienbeihilfe einen Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Die Familienbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für die Kindererziehung und keine Gehaltszulage. Geld hat auch die Funktion eines Wertmaßstabs. Um 100 Euro bekommt man nicht in jedem EU-Staat gleich viele Waren für die Kinder. Bei der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder sollten deshalb die jeweiligen Unterhaltskosten des jeweiligen Landes berücksichtigt werden; daher ist die vorgesehene Indexierung der Familienbeihilfe eine gerechte Maßnahme. Die EU-Kommission sieht bei der Indexierung eine Diskriminierung, jedoch bekommen die einheimischen Kinder gegenwärtig eine bedeutend geringeren Wertanteil als nichtösterreichische Kinder, die im Ausland wohnen, und das nenne ich Ungleichbehandlung.
Kurt Gärtner, Wels
Erschienen am Do, 16.8.2018
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