Es ist bereits fünf Minuten nach zwölf Uhr. Die österreichische Justiz lebt noch im vorigen Jahrhundert. Wenn man heute die Gerichtsurteile verfolgt und vor allem die Strafen nach ihrer Sinnhaftigkeit hinterfragt, liegt der Schluss nahe, dass viele Rechtsbrecher mit einer gerichtlichen Belohnung dann zu rechnen haben, wenn sie zu Haftstrafen verurteilt werden. Menschen, die von der Hand in den Mund leben und nicht arbeiten, haben freie Unterkunft im Gefängnis und viele Annehmlichkeiten. Strafen sollen ein schlechteres Leben in der Gesellschaft garantieren. Daher wäre es sinnvoller, diese Personengruppe unentgeltlich für die Gesellschaft zu Gemeinschaftsarbeiten zu verdonnern. Von der ordentlichen Landschaftsreinigung bis zu Ausbesserungsarbeiten kann das Arbeitsgebiet reichen. Erschwerend sollte eine einheitliche und erkennbare Kleidung unter Aufsicht während dieser Arbeiten getragen werden müssen. Es bedarf nur eines einfachen Gesetzes im Parlament. Ich stelle mir so manchen Straftäter mit Fußfessel vor, wenn er seine Anonymität verliert und so öffentlich auffällig wird. Aber hierfür fehlt es der Politik an Mut. Könnte ja sein, dass auch die eine oder andere Person nach politischen Verfehlungen in den Genuss dieser Bestimmung kommen könnte. Also weiter auf die Umsetzung warten. Man kann ja nie wissen, ob man nicht selbst davon betroffen sein könnte. Nur eines sollte man nicht, nämlich in der österreichischen Strafgerichtsbarkeit von sinnvollen Strafen zwecks Besserung eines Rechtsbrechers sprechen.
Regierungsrat Peter Ripper, Graz
Erschienen am Mi, 27.6.2018
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