Ab Jänner 2019 soll es laut österreichischer Bundesregierung möglich werden, auf „freiwilliger Basis“ bei einer Firma 12 Stunden arbeiten zu können. Diese Freiwilligkeit muss aber ganz bestimmt und konsequent mit einem Ablehnungsrecht ohne Angaben von Gründen seitens des Arbeitnehmers gesetzlich geschützt und verankert werden. Wenn zum Beispiel bei einer Firma, die auf 12-Stunden-Arbeit plädiert, es Arbeitnehmer gibt, die diesen Job nur mit dem gesetzlichen 8-Stunden-Tag in Anspruch nehmen wollen, so muss ihnen dies laut Gesetz gewährt werden. Auch bei einer Neueinstellung. Die Willigkeit zur 12-Stunden-Arbeit darf nicht zu einem Auswahlkriterium werden. Sollte ein Arbeitnehmer zu einer 12-Stunden-Arbeit gezwungen werden, so muss er beim Arbeitsgericht seine Forderung bzw. seine Willigkeit für den 8-Stunden-Tag durchsetzen bzw. klagen können. Ein 8-Stunden-Tag muss in Österreich im Sinne und zum Schutz unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer absoluten Vorrang haben!
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