Die redlichen Absichten, die hinter der Mindestpensionserhöhung stehen, möchte man der Regierung nicht absprechen, aber zwei wichtige Faktoren werden in dieser Causa verabsäumt. Erstens könnte man in diesem Zusammenhang ohne Gießkannenprinzip einen wesentlichen Beitrag zur Familien- und Frauenpolitik leisten, indem man Kindererziehungszeiten deutlich stärker gewichtet und höher anrechnet, was auch einen gewissen Steuerungseffekt hätte. Und zweitens müsste man eine Umverteilung innerhalb des Pensionssystems schaffen, indem man alle Pensionen, die über der Höchstbemessung von ASVG, SVA & Co. liegen, dazu zählt auch der „Hofratsruhestandsbezug“, mit höheren, progressiv verlaufenden Sonderabgaben belegt, was im Gegensatz zu direkten Eingriffen rechtlich gedeckt wäre. Widrigenfalls hat der Steuerzahler für die zusätzlichen Kosten aufzukommen, und ein teures System wird noch teurer. Berücksichtigt man diese Ansätze, wird es familienorientierter, die Pensionsspreizung nimmt ab, die Kosten sind weitgehend aufkommensneutral, und man kommt dem politischen Anspruch der Angleichung etwas näher.
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