Energieausweis
Der Typenschein fürs Wohnen
Gleich vorweg: Gänzlich neu ist der auf einer EU-Richtlinie beruhende „Energieausweis“ auch in Österreich nicht, doch wurden die verschiedenen Vorschriften über vergleichbare Angaben hinsichtlich des energetischen Standards bisher in den verschiedensten Bundesländern in unterschiedlicher Form – z.T. in der Wohnbauförderung, z.T. in den Bauordnungen – gehandhabt.
Am längsten, nämlich bereits seit 1999, ist der Energieausweis in Oberösterreich verpflichtend vorgeschrieben, andere Bundesländer, wie z.B. Salzburg, Kärnten und die Steiermark, verfügen bereits über Energieausweis-Regelungen.
Neu ist, dass nun der Energieausweis als zentraler Bestandteil der Umsetzung der EU-Richtlinie in ganz Österreich verpflichtend eingeführt wird. Diese Einführung erfolgt schrittweise: Ab 1. Jänner 2008 ist er bei jedem neu errichteten Gebäude Pflicht, ab 2009 sollen dann auch die bereits bestehenden Bauten von dieser gesetzlichen Regelung erfasst werden.
Für den Konsumenten bedeutet das: Kauft er 2008 ein neu errichtetes Eigenheim oder mietet er eine Wohnung in einem 2008 gebauten Wohnhaus, so ist der Energieausweis ein gesetzlich zwingend vorgeschriebener Bestandteil des Kauf- oder Mietvertrages, ab 2009 gilt dies dann für alle Gebäude.
Leicht vergleichbare Energie-Infos
Mithilfe des neuen Energieausweises soll der Käufer oder Mieter leicht vergleichbare Informationen über den energetischen Standard des Gebäudes erhalten. Wesentliche Inhalte des neuen Dokumentes betreffen daher die thermische Qualität der Gebäudehülle, also die energetische Qualität aller Außenteile. Dazu zählt in erster Linie die thermische Hülle, also die Dämmung, aber auch andere Teile wie z.B. die Fenster spielen eine Rolle. Ein zweiter inhaltlicher Schwerpunkt zielt auf die Qualität der Haustechnik ab (Heizsystem, Klimaanlage, Warmwasser, Be- und Entlüftung).
Der Energieausweis umfasst also mehrere Kennzahlen, mit deren Hilfe auch vom technischen Laien leicht Vergleiche zwischen den verschiedenen Angeboten erstellt werden können. Darüber hinaus weist er aber z.B. auch aus, welche Menge CO2 durch die Heizung verursacht wird.
Eine ganz einfache Klassifizierung des energetischen Standards erfolgt durch die Einteilung der Gebäude in die Klassen A (beste Kategorie) bis G (schlechteste Kategorie), wobei es bei Kategorie A (vergleichbar mit den Energieverbrauch-Angaben bei Hausgeräten) wiederum noch die Zusatzunterscheidung zwischen A+ und A++ geben wird.
Wer soll das bezahlen?
Naturgemäß und wie es bei Neueinführungen eben so ist, gibt es noch sehr unterschiedliche Angaben bezüglich der Kosten für den Energieausweis. Klar ist, dass bei Hauskauf oder Miete die Erstellung und Beibringung Sache des Käufers oder Vermieters ist. Beim Neubau 2008 kann man davon ausgehen, dass der Energieausweis gewissermaßen als „Nebenprodukt“ der ohnehin notwendigen technischen Nachweise ohne Mehraufwand und ohne Mehrkosten im Zug der Einreichplanung erstellt werden kann.
Bezüglich der Bestandsgebäude haben sich die Bundesländer auf ein vereinfachtes Verfahren geeinigt, um den Arbeits- und Kostenaufwand gering zu halten.
Laut Angaben der Österreichischen Energieagentur werden sich die Kosten des Energieausweises bei Bestandsgebäuden (Einfamilienhäuser, mehrgeschossige Wohngebäude) in der Größenordnung von maximal 300 bis 500 Euro bewegen. Geringer werden die Kosten aus der Praxiserfahrung vom Oberösterreichischen Energiesparverband gesehen: Die Erfahrungswerte bei Einfamilienhäuser liegen hier rund um die 200 Euro.
Tipps für den Konsumenten
Soll der Energieausweis dem Konsumenten künftig Miet- oder Kaufentscheidungen durch den Ausweis des energetischen Standards und damit auch der laufenden Betriebskosten erleichtern, so tut sich hier doch ein Widerspruch auf. Denn Verkäufer oder Vermieter müssen den Energieausweis erst bei Vertragsabschluss vorlegen. Das heißt in der Praxis also eigentlich erst dann, wenn die Entscheidung vom Konsumenten ohnehin bereits getroffen ist.
Der Oberösterreichische Energiesparverband rät daher, sich aktiv schon vorher, nämlich im Zuge der Angebotsphase, Einsicht in den Energieausweis zu verschaffen. Unabhängig von Verkäufer- oder Vermieterangaben. Denn eines steht fest: Geschummelt darf beim Energieausweis nicht werden. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Urkunde. So können die wichtigen Angaben über die zu erwartenden laufenden Betriebskosten schon in die Angebotsentscheidung selbst hineinfließen.
Ratsam ist es auch, sich vor den ersten Kauf- oder Mietgesprächen bei unabhängigen Stellen genauer über den Energieausweis zu erkundigen. So können zu erwartende Betriebskosten noch besser miteinander verglichen werden.
Erfahrungen aus der Praxis
Rund 100.000 Energieausweise wurden in Oberösterreich seit 1999 ausgestellt. Die Bilanz des OÖ Energiesparverbandes nach rund 10 Jahren gelebter Praxis ist alles in allem eine durchaus erfreuliche. Vor allem im privaten Bereich nutzen junge Familien sehr engagiert die durch den „Energieausweis“ verbesserten Möglichkeiten des Angebotsvergleichs zur Betriebskostenminimierung und zum umweltfreundlichen Bauen.
In der Forcierung eines umweltschonenden Bauens und Gebäudebetriebs liegt im Übrigen eine weitere wesentliche Zielsetzung des neuen Energieausweises. Das Umdenken wird allein schon dadurch erleichtert, dass der „Energieausweis“ wesentlich zum Marktwert des Gebäudes beiträgt. Je besser der energetische Standard, desto umweltschonender, desto geringer auch die laufenden Betriebskosten – und umso höher der Marktwert.







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