Elsners Rechtsbeistand brachte (natürlich) sofortige Beschwerde gegen diesen Entscheid ein. Der Ball liegt damit beim Oberlandesgericht, das nun über den Fall befinden muss. Entscheidet das OLG gegen Elsner, so muss er bis 8. August im Gefängnis bleiben. Erst dann kann eine neuerliche Haftprüfungsverhandlung stattfinden. Durch die Beschwerde könnte er aber früher aus der Haft entlassen werden, vorausgesetzt, dass das OLG in seinem Sinn entscheiden würde. „Der Beschluss des OLG wird in jedem Fall vor dem 8. August erfolgen“, meinte Gneist.
Elsner beschäftigt auch den Verfassungsgerichtshof
In der bevorstehenden Sommer-Session vom 11. bis 30. Juni nimmt der Verfassungsgerichtshof die Beratungen über Elsners erste Beschwerde auf, in der er die Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren und der Unschuldsvermutung beklagt. Vor kurzem hat der Ex-BAWAG-Chef eine zweite Beschwerde eingebracht, diesmal zu seiner Überführung nach Österreich. Sie kann in der Juni-Session noch nicht beraten werden; derzeit läuft das Vorverfahren.
In dieser zweiten Beschwerde behauptet Elsner, dass er in seinen verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten auf Freiheit und Sicherheit verletzt worden sei. Konkret sei „das Festhalten im Ambulanz-Jet sowohl auf französischem als auch auf österreichischem Hoheitsgebiet bzw. Luftraum zur Überführung von Frankreich nach Wien- Schwechat“ ein Eingreifen in seine Grundrechte „ohne erkennbare gesetzliche oder sonstige Grundlage“.
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