Ziel des Gesetzes - das eine direkte Reaktion auf die Doping-Affäre von Turin 2006 darstellt - ist eine verstärkte Prävention, die Optimierung der Verfahren und die Objektivierung der Anti-Doping-Behörden, erklärte Gusenbauer. Mit den gesetzten Maßnahmen - die Einrichtung einer nationalen Anti-Doping-Agentur, verstärkte Aufklärung, Möglichkeit der Nachkontrolle - würden neue Standards gesetzt.
Kontrolle neu organinisiert
Die Dopingkontrolle wird neu organisiert. Statt den Sportverbänden ist künftig die neue nationale Anti-Doping-Agentur zuständig. Sportlern droht bei Vergehen keine strafrechtliche Verurteilung sondern eine Sperre - im Wiederholungsfall lebenslang -, die einem Berufsverbot gleichkommt. Strafrechtlich verfolgt werden - über das Arzneimittelgesetz - Personen, die Dopingmittel in Umlauf bringen und organisieren.
"Gedopte Sportler sind keine Verbrecher", sagte Gusenbauer. Sie seien genug gestraft damit, dass ihre sportliche Karriere in der Regel zerstört ist.
Der ÖSV begrüßt das Gesetz. "Damit wird signalisiert, dass in Österreich sauberer Spitzensport betrieben wird. Dem Österreichischen Skiverband waren schon immer die Grundsätze von Fairness, hartem Training und unverfälschter Leistung ein besonderes Anliegen", so der ÖSV am Mittwoch.
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