Der dringende Tatverdacht und die Haftgründe der Flucht- und Verabredungs- sowie Verdunkelungsgefahr lägen weiter vor, begründete der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Manfred Kammerer, die Entscheidung von Untersuchungsrichterin Elisabeth Radl. Dieser Fortsetzungsbeschluss bedeute, dass die beiden einen weiteren Monat in U-Haft bleiben, ehe abermals über eine Fortsetzung entschieden werde. Würden Rechtsmittel erfolgreich sein, könnten ebenso wie positiv behandelte etwaige Enthaftungsanträge der Beschuldigten die Frist verkürzen.
Voruntersuchungen werden fortgesetzt
Die laufende Voruntersuchung werde am Straflandesgericht fortgesetzt, so Kammerer. Das Oberlandesgericht Graz wird - unabhängig davon - nach Angaben eines Sprechers am Dienstag oder Mittwoch über die schon kurz nach der Verhaftung eingelegten Beschwerden der Beschuldigten entscheiden.
Kartnigs Anwalt Soyer zeigte sich über die Entscheidung des Untersuchungsrichterin überrascht, da der vorgehaltene Fehlbetrag zum größeren Teil geklärt werden hätte können. Man werde die Entscheidung bekämpfen. Aus Sicht der Rechtsvertreter hätte eine Enthaftung ausgesprochen werden müssen.
Kartnig droht auch Finanzstrafverfahren
Dem ehemaligen Sturm-Präsidenten werden Untreue, Veruntreuung und betrügerische Krida vorgeworfen. Darüber hinaus droht noch ein Finanzstrafverfahren wegen Abgabenhinterziehung. Die Angaben über die Höhe der vermutlichen Schadenssumme divergieren: Laut Gericht und Anwälte ist der Verbleib von zwei bis 2,3 Millionen Euro aufklärungsbedürftig, unbestätigten Berichten zur Folge ist von "Malversationsvorwürfen" mit einer Gesamtsumme von neun Millionen Euro die Rede.
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